Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

 
 
Themen-Optionen Ansicht
  #4  
Alt 10.10.2006, 07:22
shalom shalom ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.08.2005
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 221
Standard AW: Witwenrente bei Beamten

Hallo Ute,

es stimmt beides.

Deine LBV erledigt nun "ökonomisch" auf EINER Steuerkarte sowohl Dein Gehalt, wie auch (dann wohl getrennt ausgewiesen) Deine Witwenpension.

Es ist anzunehmen, daß die "Ökonomie" geschieht, weil ihr beide den gleichen Arbeitgeber (LBV NRW) hattet. Das war bei uns nicht der Fall, denn nur meine Frau war dem LBV BaWü zugeordnet, daher brauchte ich für die Witwerpension eine Steuerkarte VI, die ich dem LBV BaWü vorzulegen hatte. Es ist jedoch nicht häufig der Fall, daß beide Ehepartner den gleichen öffentlichen Arbeitgeber haben, daher gilt im Allgemeinen das von Deinem Steuerberater und mir beschriebene Verfahren mit der zweiten Steuerkarte.

Ich glaube, Du kannst da der mitdenkenden LBV vertrauen (und natürlich auch Deinem Steuerberater).

Die Umtragung der jetzigen Steuerklasse von IV auf III ist schnell erledigt und einen Schaden hast Du in keinem Fall, denn Du wirst für 2006 beim Steuerausgleich so behandelt, als wenn Du ganzjährig die StKlasse III gehabt hättest. Fordere umgehend die laufende Steuerkarte vom LBV zurück und lasse beim zuständigen Finanzamt (mit Vorlage der Sterbeurkunde) die Änderung der StKlasse von IV auf III vornehmen, danach sendest Du die geänderte aktuelle Steuerkarte für 2006 an das LBV zurück. Sollte Dir die neue Karte für 2007 bereits mit der alten StKlasse IV zugesandt worden sein, so kannst Du die auch gleich mit ändern lassen auf StKlasse III.

Die Ausstellung von Steuerkarten ist Sache der Gemeinde bzw. Stadt, die Änderung einer existierenden Steuerkarte jedoch ist meines Wissens nach im Allgemeinen Sache des zuständigen Finanzamts. Aber Du kannst Dich ja vorsichtshalber (um unnötige Wege zu vermeiden) bei der Gemeinde (Stadt) oder beim Finanzamt vorher telefonisch erkundigen.

Alles klar ?

Liebe Grüße
Shalom
__________________
Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden.
Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun.


(Johann Wolfgang von Goethe)
"Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel

Geändert von shalom (10.10.2006 um 09:26 Uhr)
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:49 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55