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Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung
Hallo,
habe mal eine Frage: Gilt der Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung auch, wenn ich die Schwerbehinderung dem Arbeitgeber nicht anzeige? Kann ich die Schwerbehinderung also im Extremfall (bei Kündigung) als "Trumpfkarte" ziehen, auch wenn die Schwerbehinderung vorher schon über einen längeren Zeitraum besteht und dem Arbeitgeber nicht angezeigt wurde? Bin mir nämlich momentan nicht sicher, ob ich die Schwerbehinderung dem Arbeitgeber anzeige (könnte ja u.U. auch nachteillig wirken, zudem die Schwerbehinderung ja nicht offensichtlich ist). Besten Dank im voraus für eure Antworten zu diesem Thema. der Lutz |
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