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AW: "Besteuerung der EU-Rente" ?
Hallo J.F., hallo minimops/Ulli
Ich glaube bei einer privaten BU-Rente kommt es für die Besteuerung auf die Laufzeit der Rente an, da diese ja in aller Regel in ihrer Laufzeit befristet ist und nicht mit dem Alter des Rentenempfängers zu tun hat. Der Ertragsanteil dürfte sich daher meines Erachtens nach § 55 ESt-DV richten und nicht nach § 22 EStG, dies dürfte in den meisten Fällen aufgrund der kurzen Laufzeit günstiger sein. Zumindest wurde meine private BU-Rente so versteuert. Schönen Abend noch Grüsse Brigitte |
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