Hallo,
Mein Lebensgefährte starb am 17.02.08 an Lungenkrebs. Kurz vorher hatte sich die BG eingeschaltet. Sie wurde durch die Krankenkasse in Marsch gesetzt. Nach dem Tod holte sich die BG die Erlaubnis meinen Lebensgefährten obzuzieren zu lassen. Seine Tochter als nächste Angehörige stimmte dem zu. Man stellte dann fest dass der Tod durch eine Asbestose hervorgerufen wurde. Meine Frage: Welche Leistungen der BG stehen der Tochter jetzt noch zu. Mein Lebensgefährte war bei seinem Tot 63 Jahre alt.