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#11
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Hallo Leo,
Gott sei Dank bekommst Du jetzt etwas besser Luft! Du hast das Recht auf Herausgabe Deiner Befunde. (§ 810 BGB, §§ 19 und 34 Bundesdatenschutzgesetz und § 10 MBO bzw. Urteil des BGH vom 23.11.1982 - VI ZR 222/79). Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/Hera...d__f43226.html Am besten Du zitierst das dem Krankenhaus gegenüber. Oder kannst Du nicht einen Anwalt einen entsprechenden Brief für Dich schreiben lassen? Vielleicht kriegen die im Krankenhaus endlich dann ihren A... hoch! Liebe Grüße, Anne
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Mami *12. Juni 1938 †3. August 2007 Danke. Hab Dich so lieb. Für immer. "Weißt Du, ich glaube nicht, daß man völlig tot sein kann. Wir haben doch auch nicht völlig gelebt". aus: Thomas Lehr "Die Erhörung" |
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