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AW: Warum erneute Begutachtung der DRV? Ich habs grad so satt...
Liebe Sabine!
Du schreibst in Deinem ersten Beitrag, dass Dein Mann von der Krankenkasse ausgesteuert worden ist. Zur Zeit erhält er Nahtlosigkeitsgeld vom Arbeitsamt. Während der Zeit des Bezugs dieser Leistung muss geklärt werden, welcher Leistungsträger (entweder die Rentenversicherung oder das Arbeitsamt) weiterhin für ihn zuständig ist. Das SGB III schreibt vor, dass das Arbeitsamt Deinen Mann unverzüglich auffordern muss, einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen muss oder einen Antrag auf Rehabilitation. Der Sachbearbeiter muss dies tun, ansonsten verstößt er gegen Gesetze. Ob Du bei der Begutachtung im Raum als Begleitperson anwesend sein darfst, weiß ich nicht genau, letztendlich entscheidet dies der Gutachter. Vielleicht ist dem VDK eine entsprechende Verordnung bekannt. Im Sozialmedizinischen Glossar der Deutschen Rentenversicherung sind die Zusammenhänge recht gut erklärt. Hier ist die URLhttp://www.deutsche-rentenversicheru...lv3=87234.html Medizinische und berufliche Rehabilitation können, wenn sie den Möglichkeiten des betroffenen Menschen angepaßt sind, ein Weg sein, den Kontakt zum Arbeitsleben nicht zu verlieren. Es ist normal, dass beim Widerspruch gegen die Ablehnung der Rente bzw. bei der Klage vorm Sozialgericht eine erneute Begutachtung erfolgt. Das Sozialgericht gibt eigene Begutachtungen in Auftrag und fordert bei den bisher behandelnden Ärzten Befundberichte an. In den Schreiben wird auch noch der Prognose der Erkrankung gefragt. Ich wünsche Euch alles Gute! Elisabethh. Geändert von Elisabethh.1900 (08.09.2010 um 20:54 Uhr) |
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