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AW: nahrungsergänzungsmittel
Die Zusage der Krankenkasse nützt nur insoweit etwas, daß der Arzt es verschreiben muß.
Leider wird er dann in Regress genommen werden und muß das Mittel aus eigener Tasche bezahlen. Mein Onkologe wurde in einem gleich gelagerten Fall zu 32.000 € Regresszahlung verurteilt , da er trotz "Zusage" (was ja insofern keine ist) in mehreren Fällen auch dieses Medikament, bzw. Nahrungsergänzung verordnet hat. Er hat damit einfach gemessen am Budget der anderen Ärzte sein Budget überschritten. Er fliegt jetzt 1 x pro Monat am Wochenende nach England als Aushilfsarzt, um den Kredit für die 32.000 € abzubezahlen , neben seiner normalen Tätigkeit hier. Liebe Silverlady, der Arzt ist der Unschuldigste in der Kette. Grüssle Urmeli Geändert von Urmel62 (14.12.2010 um 12:59 Uhr) |
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