#7
|
|||
|
|||
AW: AHB für privat Versicherte
Ich würde auch dazu Raten, die Unterlagen vorsorglich an die Beihilfestelle und die Versicherung zu senden um mir schriftlich die "Kostenerstattung in vollem Umfang" zusichern zu lassen.
Es gabs schon, dass die Beihilfestelle für Unterbringung und Verpflegung hinterher nur den Satz der GKV übernommen hat. Liebe Grüße Reinhard |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|