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Kein Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung
Hallo,
ich bin seit Mitte April 2010 arbeitsunfähig geschrieben. Nun teilte mir mein Arbeitgeber mit, dass ich seit April keinen Urlaubsanspruch laut Tarifvertrag aufgebaut hätte. In dem Tarifvertrag NFE würde stehen, dass bei Langzeiterkrankung (länger als 3 Monate) kein Urlaubsanspruch bestände. Dies würde ja bedeuten, dass ich, wenn ich anfange zu arbeiten,ohne Resturlaub vom letzen Jahr und ohne vollen Urlaubsanspruch von diesem Jahr bin. Da ich das hier noch nie gelesen habe, dass man durch Krankheit seinen Urlaubsanspruch verwirkt, bin ich sehr irritiert. Sollte dazu jemand etwas wissen, würde ich mich sehr über Antworten freuen. freundliche Grüße Katharina
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#2
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AW: Kein Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung
Hallo Karatina,
es gibt mittlerweile ein Urteil des LAG Düsseldorf, das besagt, dass bei Langzeiterkrankten der Urlaubsanspruch nicht verfällt, er kann allerdings auf den gesetzlichen Anspruch von 20 Tagen pro Jahr reduziert werden. Das Urteil beruft auf europäisches Recht und ist von 2009. Du musst ein wenig googlen. Mir ging es vor zwei Jahren ähnlich, mir ging der Anspruch von drei Wochen verloren. Ich habe Einspruch dagegen erhoben und kurz vor Jahresende musste ich dann noch 5 Tage Urlaub nehmen. Größere Firmen tun sich da wohl leichter. Einer Freundin wurde jetzt der komplette Urlaub + die 5 Zage wegen MDE gut geschrieben. Alles Gute Abgelika
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Mögest du dir die Zeit nehmen, die stillen Wunder zu feiern, die in der lauten Welt keine Bewunderer haben. Irische Sprüche |
#3
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AW: Kein Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung
Hallo Angelika,
erstmal vielen, vielen Dank für Deinen Ratschlag. Wenn sich halt der Urlaubsanspruch auf 20 Tage reduzieren würde, dann kann ich das ja noch verstehen, da es auch für einen Betrieb sehr belastend sein kann, aber dass der ganze Urlaubsanspruch und die zusätzlichen 5 Tage wegen Schwerbehinderung wegfallen sollen... dass kann nicht richtig so sein. Ich werde gleich anfangen zu googlen... vielen Dank nochmal Herzliche Grüße Katharina
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#4
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AW: Kein Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung
Hallo Katharina,
ich bin seit Ende Juni 2010 krankgeschrieben, und hab am 01.02.2011 mit der Wiedereingliederung begonnen. Hab wegen des Resturlaubs auch vorher gegoogelt. Resturlaub darf wegen Langzeiterkrankung nicht verfallen, wie Angelika auch schon geschrieben hat. Also haben wir Anspruch auf unseren kompletten Resturlaub. War bei mir in der Firma auch bekannt. Da mein Schwerbehindertenausweis ab Ende Juni gilt, habe ich die 5 Tage Extraurlaub für 2010 geteilt. Wenn meine Wiedereingliederung abgeschlossen ist, und ich wieder anfange normal zu arbeiten, reduziere ich auf eine 4 Tage Woche, solange bis der alte Urlaub weg ist. Finde ich eine super Lösung, bringt mir bestimmt mehr, als den Urlaub in einem Stück zu nehmen. Alles Gute für dich metalkatze |
#5
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AW: Kein Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung
hallo metalkatze,
vielen Dank erstmal für Deine Antwort. Bei mir beruft sich der Arbeitgeber auf tarifliche Vertragsinhalte... So soll nicht nur mein Resturlaub aus 2010 unwirksam und nicht aufgebaut worden sein, nein, auch mein diesjähriger Urlaubsanspruch soll erst ab Arbeitsbeginn wirksam werden. und dann auch nur monatlich mit 2,5 Tagen. Meine Schwerbehinderung ist ab 23.04.10 gültig.. und auch diese 5 Tage sollen angeblich laut Tarif nicht wirksam sein.... Bin selbst noch sehr unwissend, was dieses Thema angeht, aber werde mich da reinarbeiten... Ich werde jetzt zum "Pseudo-jurist".. Ich kann nicht glauben, dass ich mir während der Krankheit meinen Urlaubsanspruch verwirkt habe... Ich bin krank und nicht im Urlaub... Mein Arbeitsvertrag beruht auf NFE und CGM... Dank Dir für Deine Antwort und Engagement Liebe Grüße Katharina
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#6
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AW: Kein Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung
Hallo Katharina,
bei mir ist es ähnlich gewesen Mein Arbeitgeber wollte mich allerdings mal so nebenbei nach 10 Jahren entsorgen. Bin seit September 2007 AU gewesen, danach Nahtlosigkeitsgeld vom Arbeitsamt im ANschluß Teilhabe am Arbeitsleben über die DRV. Die Umschulung deshalb, weil ich wegen einer Rheumatischen Erkrankung nicht mehr an meinem alten Arbeitsplatz arbeiten durfte. Also mein Arbeitsverhältnis bestand die gesamte Zeit. Kurz vor Weihnachten wie gesagt wollten sie mich mal eben Kündigen, ohne irgendwas wegen Krankheit. Ich habe eine Rechtschutzversicherung und einen guten Anwalt und der regelt nun alles für mich. Fristgerechte Kündigung zum 31.04.11 und sie müssen mir für die letzten 3 Jahre je 30 Tage und anteilig für dieses Jahr 10 Tage Urlaub auszahlen. Ja und nun habe ich seit letzte Woche Donnerstag noch die nette Diagnose NHL in der Tasche. Wie heißt es immer so schön, wenn es kommt, dann Knüppeldick. Lass dich da nicht entmutigen, wegen Krankheit verfällt kein Urlaub, sagt mein Anwalt auch. LG Melanie |
#7
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AW: Kein Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung
Liebe Mimmi,
vielen Dank, das hat mir sehr weitergeholfen... tausend Dank.. was ich bisher gefunden habe, bezieht sich auf Arbeitnehmer, die nach Arbeitsunfähigkeit berentet wurden.. aber ich werde weiter googlen.. Liebe Melanie, auch bei Dir möchte ich mich für Deine Mühe bedanken.. Ich wünsche Dir bei Deinem knüppelharten Weg alles Liebe und Gute. Dass Du Dir dennoch die Mühe gemacht hast, mir zu antworten, empfinde ich als Geschenk.. Ich freu mich sehr, dass ich in so kurzer Zeit schon Antworten erhalten habe.. da zeigt sich mir mal wieder der Sinn und Nutzen eines so vielfältigen, großen und tollen Forums. sich bisher bedankende und für weitere Tips auch dankbare Grüße Katharina
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#8
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AW: Kein Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung
Hallo Katharina,
hab auch mal ein bischen gekuugelt und nach meinem Empfinden hast du immer noch Anspruch auf zumindest den von der EU sanktionierten Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen/Jahr und der Resturlaub verfällt auch nicht mehr automatisch. http://www.focus.de/finanzen/karrier...id_363624.html und weitere Artikel. Naja, Links hast du bereits genug. Dass dein Arbeitgeber sparen möchte, ist mehr als vertändlich. Ich selbst war in einem grossen Betrieb mit starkem Betriebsrat beschäftigt. Da gab es seinerzeit absolut keine Probleme, selbst nicht hinsichtlich tariflichem Urlaub, Sonderurlaub wegen MDE und angespartem Freizeitkonto wegen Mehrarbeit. Der Bescheid und die Zahlung kamen freiwillig. Ich musste nicht mal nachfragen. Ich hoffe, dass ihr euch gütlich einigen könnt. Nach einem Streit vor Gericht wäre doch eine weitere, befriedigende Zusammenarbeit von keiner Seite gegeben. Was nicht heissen soll, du sollst dich unterbuttern lassen. Mit ein bischen Diplomatie und gegenseitigem Verständnis kommt man oftmals viel weiter. So wie ich das sehe, möchtest du in deinem Betrieb weiter arbeiten und dein Chef möchte dich als Mitarbeiterin behalten. Das ist die Gretchen-Frage. Wenn das geklärt ist, besteht eine solide, vernünftige Gesprächsbasis. Gut prepariert hast du gute Chancen, zu einem für beide Seiten akzeptablen Ergebnis zu kommen. Ich drück dir die Daumen und liebe Grüsse Helmut
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Zeit zum Weinen, Zeit zum Lachen.
http://www.krebs-kompass.org/howthread.php?t=31376 http://www.krebs-kompass.de/showthread.php?t=48070 Die von mir im Krebs-Kompass verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine ausdrückliche Zustimmung weder verwendet noch veröffentlicht werden. Auch nicht auszugsweise. |
#9
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AW: Kein Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung
Lieber Helmut,
nein, ich würde auf gar keinen Fall in einen gerichtlichen Streit eintreten wollen. Ich bin nur etwas entsetzt (..) dicken Knutscher Katharina
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Geändert von karatina (19.04.2011 um 17:04 Uhr) |
#10
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AW: Kein Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung
Guten Morgen, Katharina,
das Stichwort ist "Juniorchef". Kenn ich alles zu Genüge. Juniorchef hat die Zeit genutzt und sich in die Materie eingearbeitet, sieht Dich, wenn auch unbewußt, als Konkurrenz beim Vater . "Guck mal, Frau sowieso, die macht das alles mit links.....die macht Überstunden und hängt nicht mit Freunden zusammen...guck mal blablabla..." Gute Kräfte haben in kleinen Firmen mit Juniorchefs immer das gleiche Problem . Sie müssen sozusagen beim Juniorchef aufweisen, dass sie keine Konkuurenz sind, was einem erstmal bewußt werden muß . Nee, einfach: Geh zum Seniorchef . Der ist zwar mittlerweile auch durch den Junior gebrieft, aber er kennt Dich. Links haste genug bekommen, die Seite ist abgedeckt. Es geht im Grunde "nur" um die menschliche, emotionale Seite. Viel Glück. Wie Du das taktisch am Besten anpackst, ohne das Junior sich auf die Füsse getreten fühlt, wirst Du wissen...schließlich kennst DU den Senior auch lang genug .
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Alle im Forum von mir verfassten Beiträge dürfen ohne meine Zustimmung nicht weiterverwendet werden. |
#11
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AW: Kein Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung
Guten Morgen J.F.
Ich werde, nach Sichtung und Durcharbeitung aller hier erhaltenen Links , ein Gespräch vereinbaren. Bin jetzt erstmal etwas beruhigter und auch nicht mehr so "emotional".. Dank Dir und liebe Grüße Katharina
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Geändert von karatina (19.04.2011 um 17:05 Uhr) |
#12
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AW: Kein Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung
Hallo.
Bei mir hat das problemlos geklappt. Ich habe Ende 2008 wieder angefangen zu arbeiten. Habe einen Antrag auf die Gewährung von Urlaub aus dem Jahr 2007 gestellt. Eine Kopie des Urteils hab ich dem Antrag gleich beigefügt. Das ist dann alles geprüft worden, dann konnte ich meinen Urlaub nehmen. Habe mir dann die Wochen verkürzt und nur vier Tage gearbeitet. Das hat mir mehr gebracht, als wenn ich ihn am Stück genommen hätte. Lass Dich nicht abwimmeln, der Urlaub steht Dir zu. Drücke Dir die Daumen liebe Grüsse
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Non Hodgin Lymphom St. IV B mit Knochenmarkbeteiligung, 8xR-CHOP, 36 Bestrahlungen, Remission seit 03/2008 |
#13
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AW: Kein Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung
Ich habe dazu mal eine kleine Zwischenfrage. Meine Mutter darf auch nicht mehr in ihren alten Beruf zurück und momentan nur bis zu 3 Stunden täglich arbeiten. Hätte es irgendwelche Konsequenzen, wenn sie sich über diese Vorgaben oder Empfehlungen (wie ist denn das rechtlich einzustufen?) hinwegsetzte und trotzdem wieder im alten Beruf tätig werden würde? Würde sie - im Zuge dieser Arbeit - dann einen Rückfall erleiden, wäre sie dann evtl. nicht abgesichert, weil man ihr ja zu einer anderen Arbeit bzw. weniger Stunden geraten hatte?
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#14
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AW: Kein Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung
Hallo,
ich möchte Euch doch nochmal das Ergebnis und die tatsächliche Rechtslage mitteilen. Es kann ja durchaus sein, dass irgendwann jemand anderes hier das gleiche Problem hat. Nun, es ist in der Tat so, dass der Arbeitgeber den tariflich vereinbarten Jahresurlaub (bei mir 30 Tage) im Falle einer Langzeiterkrankung absenken kann auf den gesetzlichen Mindesturlaub (20 Tage). Das sieht der NFE Tarifvertrag so vor. Dieses wird nun auch bei mir angewandt. Der durch die Schwerbehinderung zusätzliche Urlaub von 5 Tagen im Jahr kann nicht gestrichen werden und er steht mir zu. Es sei denn, ich würde freiwillig darauf verzichten. Dies habe ich nicht vor. Am 04.04. werde ich erneut eine Wiedereingliederung starten. dazugelernt habende Grüße Katharina
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Geändert von karatina (19.04.2011 um 17:07 Uhr) |
#15
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AW: Kein Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung
Hallo Katharina
Du bist jetzt ein volles Jahr nicht mehr im Berufsleben. Dein Arbeitgeber und deine Kollegen haben an Dich geglaubt und versucht die Zeit zu überbrücken. Wahrscheinlich mit viel Engagement , Mehrarbeit und ständiger Flexibilität . Ich hätte an deiner Stelle ein grosses Dankbarkeitsgefühl und würde alles unternehmen um mich wieder zu integrieren. Und nicht noch auf Uralturlaubsanspruch zu bestehen, um wieder sofort zu "fehlen" Ich würde mich bei einer solchen Einstellung wie deiner in Grund und Boden schämen . Kopfschüttelnde Grüsse Lutz |
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