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#1
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Hallo Elke,
es kommt sicher auch darauf, wieviel % der Grad deiner Schwerbehinderung war....gerade bei Krebserkrankungen gibt es zwar meistens über 50 % (erst ab 50% ist man schwerbehindert, ab 30% nur gleichgestellt), aber das eben meistens höchstens für 5 Jahre, wenn man bis dahin keinen Rückfall hatte, oder eine andere schwerwiegende Erkrankung, ist es fast unmöglich, den Ausweis zu behalten. Der sagt ja auch eigentlich nichts über die Arbeitsfähigkeit aus. Man kann z.B. blind oder gehbehindert sein und 100% schwerbehindert und trotzdem weiter normal seinen Beruf ausüben, andererseits vielleicht keine Schwerbehinderung anerkannt haben und trotzdem nicht arbeitsfähig. Ich habe seit meinem Rezidiv 2009 eine anerkannte Schwerbehinderung von 90 % (für 5 Jahre), kann höchstens wenige Stunden arbeiten, trotzdem entschied die DRV vor ein paar Monaten auf meinen Antrag auf Teil-EM-Rente, ich könne Vollzeit arbeiten (bin zur Zeit arbeitslos). Der Hinweis auf die 90% interessierte da überhaupt nicht. Ich hoffe nur, dass ich nach den 5 Jahre wenigstens 50 % behalten darf....... Euch noch schöne Restostern Liebe Grüße Petra |
#2
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Hallo,
erstmal vielen Dank, dass ihr euch trotz Osterfest Zeit für mich nehmt. Ich hatte bis jetzt einen GdB von 80, Verlust der rechten Brust, Rezidiv und psychische Minderbelastbarkeit. Das Versorgungsamt beruft sich darauf, das in den letzten Jahren keine Rückfälle aufgetreten sind. Nunmehr wird für den Verlust der rechten Brust GdB 30 angesetzt und für die psychische Minderbelasbarkeit GdB 20. Wird aber nicht zusammenaddiert. Sie kommen nun auf GdB 40. VdK bin ich im Winter ausgetreten ; und ob es so schlau ist sich bei der BfA zu erkundigen? Habe jetzt alle zwei Jahre eine Nachprüfung, nach Schwerbehindertenstatus wurde da nicht gefragt. Ich lass mir das ganze noch mal durch den Kopf gehen. Vielen Dank für´s erste und vielleicht weitere Tipps Elke_1804 |
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