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#7
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Vielleicht sollte man bei solchen Überlegungen (Witwen/Witwer-Rente) auch noch anmerken, dass es das sogenannte "Sterbevierteljahr" immer noch gibt.
Soll heißen: Auf Antrag(!) wird die bezogene Rente der/des Verstorbenen an den Ehegatten in VOLLER HÖHE weiter gezahlt. Erst danach erfolgt die Neuberechnung. LG Norma Geändert von Norma (18.09.2012 um 03:21 Uhr) |
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