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#1
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AW: Antrag auf Erwerbsminderungsrente
Hallo Det
die DRV (und jede andere Behörde) muss eigentlich binnen von 3 Moanten einen Bescheid erlassen. Ansonsten kann man eine Untätigkeitsklage erheben (geht fast formlos) aber ob das klug ist????? Frage den VDK (der dir bei der Antragstellung geholfen hat).....
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Liebe Grüße Barbara |
#2
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AW: Antrag auf Erwerbsminderungsrente
Danke für die schnelle Antwort.
Mit der 3 Monatsfrist hätte doch der Versicherungsälteste wissen müssen.Werde dann wohl doch noch mal beim VdK vorstellig werden. So langsam wird es einem richtig flau im Magen und der Psyche wegen,ist es auch nicht gerade gut.Zu mal ich noch eine Blasenspiegelung() vor mir habe. LG Det |
#3
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AW: Antrag auf Erwerbsminderungsrente
Dass die Behörde innerhalb von 3 Monaten einen Bescheid erlassen muss, ist nicht korrekt !
Eine Untätigkeitsklage macht nur Sinn, wenn die Behörde auch tatsächlich "untätig" war, also die Akte vollständig unbearbeitet in irgendeiner Schublade liegt. Hast du eventuell gleichzeitig einen Reha-Antrag gestellt ? Das wäre ein Grund, den Rentenantrag zurückzustellen, dann wird nämlich erst das Ergebnis der Reha-Maßnahme abgewartet. Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass Erst-Anträge auf EM-Rente tatsächlich mehr als 4 Monate unbearbeitet bleiben, denn gerade diese haben eigentlich Priorität. Ruf bitte unbedingt selbst noch einmal bei der DRV an, sage Ihnen, dass es bei dir ziemlich eilt. Im Übrigen ist VdK und Versichertenälteste nicht dasselbe. Der VdK ist ein Verein, der dich bei Problemen, Anträgen usw. unterstützt (kostenpflichtig). Versichertenälteste sind ehrenamtlich tätig und werden von den Vertreterversammlungen der jeweiligen Institution gewählt. Sie können ehemalige Mitarbeiter von KK´en oder der DRV sein. Die fachliche Qualifikation dieser Versichertenältesten (bzw. neu Versichertenberater) ist leider höchst unterschiedlich. Viel Erfolg ! Ich Geändert von 22.04.2005 (13.10.2012 um 08:53 Uhr) |
#4
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AW: Antrag auf Erwerbsminderungsrente
Moin
Eine Reha musste ich voriges Jahr im "Auftrag" des AA stellen.Ich bin aber weiterhin als Arbeitsunfähig entlassen worden. Das mit dem Versicherungsältesten,das die sich keinen großen Kopf mehr machen,nach dem der meinen Antrag gestellt hatte,kann ich mir gut vorstellen. Es bleiben mir meiner Meinung nach nur zwei Wege,entweder zum VdK oder mit dem AA ins Gespräch zu kommen. LG |
#5
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AW: Antrag auf Erwerbsminderungsrente
Hi
ups ja ich habe mich vertan Erstantrag 6 Monate Zeit Widerspruch 3 Monate Zeit das sind die gesetzlichen Fristen! (Siehe SGB) und dann kan man eine Untätigkeitslage erwägen aber vorher nachfragen bzw. eine neue Frist setzten.... So nach dem Motto "Wenn Sie binnen 14 Tage keunen bescheid erlassen erwäge ich eine Untätigkeitsklage"
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Liebe Grüße Barbara |
#6
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AW: Antrag auf Erwerbsminderungsrente
Jetzt stellt sich mir aber die Frage,mit wem ich zuerst in Kontakt treten sollte.
VdK oder DRV oder AA. Man will ja keinen als nötig belästigen,um vorschnelle Entscheidungen zu erzwingen,die nicht zu meinen Gunsten entstehen könnten.Bitte nicht falsch verstehen. LG |
#7
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AW: Antrag auf Erwerbsminderungsrente
Hallo Det
rufe bei der DRV an und erkläre deine Lage und verweise auf das Datum der Antragstellung (Juli 2012) hin. Die Aussage, dass der Antrag erst im Januar/februar 2013 bearbeitet werden kann, ist definitiv gesetzlich zu spät. Ansonsten geh zum VDK oder SOVD und lass dich dort vertreten, jedoch etwas gegen die Langsamkeit der Behörde zu unternehmen geht erst 6 Monate später...... Frage nach, welche Leistungen /wahrscheinlich "Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes" (ALG2 Niveau), es sei denn es stejht dir nicht zu (Bedarfsgemeinschaft...) Alles Gute
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Liebe Grüße Barbara |
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