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Alt 13.10.2012, 08:41
22.04.2005 22.04.2005 ist offline
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Standard AW: Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Dass die Behörde innerhalb von 3 Monaten einen Bescheid erlassen muss, ist nicht korrekt !
Eine Untätigkeitsklage macht nur Sinn, wenn die Behörde auch tatsächlich "untätig" war, also die Akte vollständig unbearbeitet in irgendeiner Schublade liegt.

Hast du eventuell gleichzeitig einen Reha-Antrag gestellt ? Das wäre ein Grund, den Rentenantrag zurückzustellen, dann wird nämlich erst das Ergebnis der Reha-Maßnahme abgewartet.

Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass Erst-Anträge auf EM-Rente tatsächlich mehr als 4 Monate unbearbeitet bleiben, denn gerade diese haben eigentlich Priorität. Ruf bitte unbedingt selbst noch einmal bei der DRV an, sage Ihnen, dass es bei dir ziemlich eilt.

Im Übrigen ist VdK und Versichertenälteste nicht dasselbe. Der VdK ist ein Verein, der dich bei Problemen, Anträgen usw. unterstützt (kostenpflichtig). Versichertenälteste sind ehrenamtlich tätig und werden von den Vertreterversammlungen der jeweiligen Institution gewählt. Sie können ehemalige Mitarbeiter von KK´en oder der DRV sein. Die fachliche Qualifikation dieser Versichertenältesten (bzw. neu Versichertenberater) ist leider höchst unterschiedlich.

Viel Erfolg !

Ich

Geändert von 22.04.2005 (13.10.2012 um 08:53 Uhr)
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