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#1
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Hi Det
das sind Standart Fragebögen zur Erhebung einer Sozialanamese Für den termin drücke ich dir die Daumen Und nichts über- oder untertreiben. Barbara
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Liebe Grüße Barbara |
#2
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Hallo Det,
zwischen der Antragstellung der EU-Rente und der ersten Zahlung liegen 7 Monate. Eine Nachzahlung der Rente wird mit geleisteten Zahlungen verrechnet. Sollten die Erhaltenen Zahlungen nicht „deutlich“ über der Rente liegen, ist eine Rückzahlung ausgeschlossen. So war es bei mir der Fall, dass Arbeitslosengeld war höher wie die Rente. Eine Rückzahlung brauchte ich nicht zu leisten. Wie ich schon mal geschrieben habe, normalerweise war Dein Rehaantrag gleichzeitig Rentenantrag. Sei vorsichtig bei der gesamten Angelegenheit, die EU-Rente ist ein Haifischbecken. Ich weiß nicht wie alt Du bist, fällst Du noch unter die Vertrauensregelung? Zitat:
Boebi |
#3
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Guten Morgen
Ja ich falle schon unter diese "Vertrauensregelung". So nun mal ein kurzer Zwischenbescheid von mir. Da ich lange nichts von der RV gehört hatte und ich meinen Gutachtertermin hinter mir habe,habe ich mich an den VdK gewand.Die Rechtsabteilung hat mir gleich ein Formular zu gesand,wo ich unterschreiben musste,das der gesammte Schriftverkehr über die Rechtsabteilung des VdK laufen wird. Unterschieben und gleich zur RV geschickt,das Schreiben müsste am 28.12. bei der RV eingegangen sein.Gestern am Samstag(29.12.) kam eine nochmalige Aufforderung(14.1.).Zitat "zur Bearbeitung Ihres Antrags ist eine(weitere) ärztliche Begutachtung erforderlich".Dieses Schreiben ist vom 27.12. Habe mich mal über diese Ärztin kundig gemacht und habe erfahren das es eine Psychiaterin ist. Jetzt stellt sich mir die Frage,ich bin ja nun schon lange in Behandlung und nehme zwei Psychopillen,ohne die würde ich garnicht über die Runden kommen,was will sie über mich begutachten,denn sie kennt mich ja noch nicht lange genug. Denken die bei der RV, ich habe den Rentenantrag aus langeweile gestellt?Wenn ich arbeiten gehen könnte,würde ich das doppelte an Geld haben,als wie wenn ich in Rente bin. Meine Psyche ist so schon angeknackst genug und nun auch noch der Mist. LG |
#4
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Moin moin
Wollte mich hier noch mal bei "Allen" bedanken die mir mit ihren Ratschlägen geholfen haben. Heute kam nun endlich der Bescheid von der RV(+VdK) und habe eine volle Erwerbsminderungrente für 2Jahre bekommen.Vielleicht kann ich von Glück reden,das ich mich an den VdK gewannt habe und bin auch froh darüber.Ob es ohne VdK auch so geklappt hätte,wage ich zu bezweifeln.Bei zwei Gutachterinnen antanzen zu müssen,war wirklich kein Vergnügen und stellte für mich persönlich eine hohe zusätzliche Belastung dar. Wie es in 2 Jahren aussieht,werde ich sehen. LG |
#5
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hallo ich hätte da mal auch eine Frage ich höre immer von befristeten Renten steht dies dann auch so im Bescheid drinn? Heute bekam ich meinen rentenbescheid wegen voller Erwerbsminderung aber eine Befristung konnte ich nicht erkennen oder ist diese automatisch befristet? wäre schön wenn mir jemand antworten könnte.
gruß caroline |
#6
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Hallo Caroline!
Ich habe einen Behindertengrad von 100%. Bei mir hieß es gleich,ich bekomme auf unabsehbare Zeit Rente. Weil bei mir der Tumorprozess zu weit fortgeschritten ist. Ich bin zwar seit 2 Jahren krebsfrei,aber hatte im letzten Jahr einen Darmverschluß und seitdem eine Stenose,die immer mal wieder gedehnt werden muß. Somit weiß jeder Arzt,daß ich in nächster Zeit nicht arbeiten gehen kann.Und ob ich überhaupt mal wieder los kann...ich weiß es nicht. An Deiner Stelle würde ich mich da noch mal schlau machen. Ich hab es schriflich bekommen. LG,Kampfküken |
#7
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Hallo Kampfkücken,
erstmal herzlichen dank für deine antwort auch ich habe 100% und Lungenkrebs heute kam mein Bescheid und darin steht die Rente wegen voller Erwerbsminderung und wird längstens bis zur Regelaltersgrenze gezahlt. Meine Frage diesbezüglich ist steht bei Befristungen gesondert ein Datum dann wäre meine ja unbefristet da weiß ich nicht genau Bescheid da bei mir von einem befristeten Datum nichts steht. lg caroline |
#8
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![]() Zitat:
Also bei mir steht drin, "Die Rente beginnt am 1.2.13.Sie ist befristet und endet mit dem 31.01.15."Weiterhin steht drin "Die Rente endet mit dem 31.01.15,ohne das wir einen weiteren Bescheid erteilen.Die Rente kann auf Antrag weitergezahlt werden,wenn eine Minderung der Erwerbsfähigkeit weiterhin vorliegt.Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall,rechtzeitig-ungefähr 3 Monate vor Ende der Rente-einen Antrag auf Weiterzahlung der Rente zu stellen.Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin,das die Rentenzahlung auch dann zum 31.1.15 eingestellt wird,wenn wir bis dahin über den Antrag auf Weiterzahlung noch nicht entscheiden konnten. Sprich also,das ganze Spiel wieder von vorn ![]() LG |
#9
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hallo det,
herzlichen dank für deine antwort, is ja dann escht blöd bei deinem bescheid bei mir steht dies alles nicht drinn also denke ich habe glück und sie ist unbefristet. ich verstehe sowieso nicht warum bei unsereren krankheiten die ja sowieso sehr schlimm sind man da noch solche behördensachen regeln muss man hat ja sebst mit sich und der krankheit zu tun. manchmal wünsche ich mir das die sachbearbeiter auch mal in so einer lage stecken damit sie mal sehen wie es uns mental ergeht, obwohl man so etwas ja nicht mal dem ärgsten feind wünschen würde aber unserer bürokratie ist manchmal unmöglich!!!!!!!!!!!!!! ich hoffe ich habe jetzt nicht soviel abgelästert musste mir aber mal luftmachen. schönes schmerzfreies wochenende wünsch ich dir caroline |
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