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#1
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Hallo Kirsten
es ist Standart dass mann nach der heilungsbewährung heruntergestuft wird. Aber: das Amt geht davon aus, dass der Krebs besiegt ist und dass man dann gesund ist. ein einsietiger Brustverlust bedeutet max einen GDB von x berücksichtigt ist die normal anzuneghmenede Psychiche. aber das ist alles Theorie und standart. Wenn du nun mehr Probleme hast (Schwere Depressionen und mehr Probs) muss dies berücksichtigt werden. Hast du dies auch hoffentlich alles in den verlängerungsantrag heriengeschrieben? schau mal hier http://vmg.vsbinfo.de/b/index.htm Dort ist eine Tabelle aber bitte beachte auch dass dies nur Anhaltspunkte sind ich drück dir die daumen und wünsche dir Kraft!
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Liebe Grüße Barbara |
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#2
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Hallo Barbara,
danke für die Info´s. Nee - die kleinen Krankheiten und Zipperlein hatte ich nicht reingeschrieben, weil ich nicht höher als GdB 50 kommen wollte, die GdB 90 brachten echt Nachteile im Alltag... Aber ich dachte von 90 auf 50 - da reichen BK T3N1 nach Heilungsbewährung, Brustverlust und chronische Depression völlig aus. Aber nee - dem ist nicht so, das reicht nicht! Ich gehe in Widerspruch und teile auch meine "Kleinkrankheiten" mit. Wie gesagt, mehr als GdB 50 will ich gar nicht, ich will nur die Zusatzwoche Urlaub... Ist man zu "behindert" wirkt sich das beruflich aus, bei Versicherungen etc. l.G. Kirsten |
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#3
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Hallo,
nach meinem Telefonat wurde jetzt entschieden, dass ich von GdB 90 nur auf GdB 50 herabgestuft werde, meine dort bereits bekannten Krankheiten reichen nun doch für die Schwerbehinderung. Bin sehr zufrieden, mehr als GdB 50 wollte ich auch gar nicht, wie gesagt, dass Wichtigste ist für mich die freie Zusatzwoche....ich brauche die...bin viel viel geschaffter als früher wo ich noch keinen BK hatte. l.G. Kirsten |
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#4
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Hallo,
ich habe nun meinen Verlängerungsbescheid. Die Schwerbehinderung wurde auf GdB 50 herabgestuft, aber sie gilt unbefristet ![]() Das finde ich natürlich super! Kirsten |
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