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#1
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Hallo Faye,
hm, das wundert mich etwas. Ich dachte immer das eine Angleichung nach so einer Erkrankung dazu gehört. Bei mir war das bisher nie ein Problem... Ich würde nochmals mit deinem Arzt sprechen, dieser kann einen Bericht schreiben wo das als "notwendige OP" deklariert ist. So steht es immer in meinen Berichten drin. Und mit der KK würde ich auch nochmal telefonieren u nach fragen weshalb sie es nciht genehmigen! LG sisi |
#2
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Hallo Faye,
mich hat meine KK zum Medizinischen Dienst geschickt damit er entscheidet ob eine Angleichung notwendig ist oder nicht..... Ich habe mich zwar ziemlich aufgeregt dass jemand Außenstehendes das zu entscheiden hat, aber letztendlich haben sie zugestimmt. Glück gehabt. Ich werde das Anfang nächste Jahres machen lassen, vorher hatte ich die ganze Zeit keinen "Nerv" dazu. Frag unbedingt bei deiner Kasse nach und gehe notfalls auch zum Med. Dienst. Ich denke dass es da keine Probleme geben dürfte. Viel Glück und alles Liebe Gina |
#3
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Oh das hört sich schon besser an! Drück dir die Daumen Gina!!
@Mausimama: ich glaube es ist wirklch unterschiedlich von KK zu KK. Man hört doch immer wieder das es KK gibt die ohne Probleme bezahlen und andere nicht. Bei meiner habe ich großes Glück, bisher nur alles ohne Beanstandung bez in dieser Sache LG sisi |
#4
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Hallo Faye,
die "normalen" Sachbearbeiter, egal bei welcher Krankenkasse, dürfen so etwas nicht entscheiden! Das geht, in der Regel, immer über den MDK, denn da sitzen Ärzte und keine Versicherungskaufleute oder wie das heißt. Ich weiß nicht, ob das für Dich ein Weg ist, aber manchmal hilft es schon, der Krankenkasse (dem Sachbearbeiter, vielleicht auch Sachbearbeiterin?) ein Foto zu schicken; das sagt manchmal mehr als tausend Worte. Ansonsten haben alle Kassen dieselben Vorgaben, die einen sparen aber mehr als die anderen. Ich wünsche Dir viel Erfolg, und falls eine Ablehung kommt: Widerspruch einlegen!!! |
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Stichworte |
brustkorrektur, kostenübernahme, krankenkasse |
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