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#1
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Zitat:
Durch Zufall bin ich hier gelandet und muss leider sagen,so stimmt das nicht. In dem Moment wo keine Kinder vorhanden sind haben die Eltern sofern sie noch am Leben sind einen Anspruch.Sollten beide Elternteile verstorben sein und es gibt Bruder/Schwester -Geschwister steht ihnen dieser Anteil zu. ( geltenes Recht laut Anwalt ) Testament: Muss komplett handschriftlich sein wenn kein Notar es auf gesetzt hat. Vorsicht bei einem Gemeinsamen Erbschein Wenn eine Partei quer schlägt schauen die anderen erst einmal in die sogenannte Röhre. Banken stellen sich quer und Berufen sich auf das gemeinsame Erbrecht d.h. Auszahlungen von Geld-Beträgen nur möglich wenn alle Parteien dem zustimmen. Ist aber laut Anwalt Gesetzeswiedrig ( die Banken können und müssen sogar Auszahlungen tätigen wenn ein Erbschein vorliegt ..egal ob gemeinsam oder Einzel Erbschaft ) aber die Banken interessiert es reichlich wenig und handeln so wie es ihnen beliebt. lg nemrac |
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#2
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Liebe Karpartenkarla,
geh zum Notar. Frage den, ob ein lebenslanges Wohnrecht für Deinen Verlobten möglich ist. Ihr wohnt zwar in dem Haus, aber wie ich es verstehe, hast Du noch Geschwister, die bestimmt ja Miterben sind. Hier kommst Du ohne fachlichen Rat nicht weiter ! |
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#3
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Liebe Karpatenkarla, Liebe Mucki,
ihr seid einfach prima! Die Tipps von Mucki sind goldrichtig! Ich danke Euch und wünsche Euch ganz viel Glück und Genesung! Herzlichst a. |
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