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#1
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![]() Zitat:
Es reicht wenn Du schreibst: Zitat:
Dann wahrst Du zumindest schon mal die Widerspruchsfrist!!! Ja - und Kontakt zu einem Sozialverband würde ich auch aufnehmen. Aber erstmal WIDERSPRUCH schreiben und per Einschreiben mit Rückschein losschicken! Viel Erfolg, Angie
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![]() ![]() ![]() ![]() ... I`ll see you when the sun sets!!! |
#2
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Also ich würde den Widerspruch direkt vom VDK machen lassen. Wir haben das seinerzeit in einem anderen Zusammenhang gemacht und es war sehr wirkungsvoll. Bei mir Erhöhung von 40 % auf 60 %, bei meinem Mann von 50 % auf 70 %G + B.
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Liebe Grüße Gabriele |
#3
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Hallo,
wie Angie schreibt solltest Du umgehend Widerspruch einlegen. Es reicht erst einmal zur Fristwahrung die bei Angie vorgeschlagene Kurzfassung. Wenn Du das so machst, habt Ihr genügend Zeit einen qualifizierten Widerspruch einzulegen. Diesen würde ich mit Hilfe eines Anwalts (zum Beispiel vom VDK oder so) und Deinen Ärzten erarbeiten. Durch die Kurzversion habt Ihr für die Begründung genügend Ruhe dieses zu tun. Wenn Du hier einmal andere ähnliche Fälle liest, haben die meisten Widersprüche ohne viel Aufwand Erfolg gehabt. Die Behörden Bescheiden oft nach "Aktenlage". Das heißt nicht, dass die Sachbearbeiter die Akte auch aufmerksam gelesen haben........ Dir viel Erfolg wünscht Wolfgang .
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Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten. Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V. www.kehlkopfoperiert-bv.de |
#4
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Lieber divxus,
du erwähntest, dass du eine Rechtsschutzversicherung hast. Dies ist doch eine sehr gute Voraussetzung für den Widerspruch. Bitte sprich dich mit der Versicherung ab, ob du dir einen eigenen Anwalt suchen kannst, oder ob man mit bestimmten Kanzleien zusammen arbeitet, Zitat:
Tschüß, Elisabethh. |
#5
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Hallo,
mein Tipp als Kenner (hab acht Jahre im VA in HH als Sachbearbeiterin gearbeitet): Widerspruch einlegen und auf jeden Fall Akteneinsicht beantragen und wahrnehmen! Auch die gutacherliche Stellungnahme des Ärztlichen Dienstes mit anfordern/ansehen. Dann siehst du, auf welche Arztberichte die Entscheidung beruht, warum das VA heruntergestuft hat. Wurde die Herabstufung nach vorheriger Befragung deiner Ärzte vorgenommen oder einfach so? Auf jeden Fall sollte hier ein detaillierter Befundbericht bei deinem Arzt angefordert werden, der genau beschreibt, wie der aktuelle Zustand jetzt ist und wie es dir damit geht. Denn es kommt auf die jetzt dauerhaft verbliebenen Funktionseinschränkungen an. Da die Heilungsbewährung nu abelaufen ist, gibts für die Krebserkrankung alleine keinen GdB mehr bzw. 10, da du so gesehen als geheilt giltst. |
#6
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Hallo divxus,
die Begründung für die 90% lieferst Du eigentlich schon oben im eigenen Text. Wenn das so ist, kannst Du selbst vom Amtsarzt die 90% bekommen. Die Herabstufung ist glaub schon fast bei jedem auslaufenden Ausweis dabei, weil die ab danach in die Tabelle schauen ... "halber Kiefer = 40%" oder so. Die individuellen Gegebenheiten musst Du dann halt selber vortragen. Wie gesagt, Du lieferst die Begründung oben selber. Damit gehst Du zum Hausarzt oder Spezialisten deines Vertrauens und lässt das schriftlich bestätigen. Der Amtsarzt würde dann nur bei Unstimmigkeiten hinzugezogen und wird in dem Fall aber auch die alten 90% bestätigen. Viel Glück! |
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