#1
|
|||
|
|||
Nützliche Hinweise zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Als ich damals für meine Mutter eine Patienverfügung und eine Vorsorgevollmaht aufsetzen musste, war es besonders anstrengend und mühsam die Informationen zu recherchieren. Einen Notar konnte ich damals nicht bezahlen, so dass ich alles selbst machen musste.
Mittlerweile habe ich diese Sachen hintermirgelassen, aber neulich bin ich auf diesen wirklich sehr guten Ratgeber gestossen, in dem eigentlich alle Fragen die man zu dem Thema haben kann, beantwortet werden. Deshalb wollte ich ihn mit euch teilen: http://www.erbmanufaktur.de/vorsorge...100-antworten/ |
#2
|
||||
|
||||
AW: Nützliche Hinweise zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Hallo,
Letzte Woche war ich mit meiner Frau beim Notar und haben Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sowie Berliner Testament beauftragt. In ein paar Wochen ist dann alles beurkundet und damit verbindlich geregelt:
Wir haben lange diskutiert über die Folgen, aber am Ende gab es nur ein alles oder nichts und wir haben uns für alles entschieden. Wir haben gerade in der Bekanntschaft erlebt, wie schwierig es ist, wenn nichts geregelt ist und erst ein Gericht die notwendigen Schritte anordnen muss. Die Urkunde wird, wenn ich es richtig verstanden habe, zentral hinterlegt, so daß es jederzeit, auch nachts, bei Bedarf abgerufen werden kann. Wir haben 5 Jahre für diesen Schritt gebraucht, und fühlen uns jetzt richtig gut damit. Leider kostet die ganze Sache doch ein paar Euros. Aber ich denke, auch wenn man das ohne Notar macht bleibt das Kopfkino und man schiebt es immer wieder hinaus. Wer hat also noch Zweifel oder offene Fragen ? Dann lasst uns doch hier darüber diskutieren. Gruß, Michael
__________________
Malignes Melanom pT4bN0M0, Clark IV TD12mm, Stadium IIC, 20 Jahre verschleppt |
#3
|
||||
|
||||
AW: Nützliche Hinweise zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Wir haben aus aktuellem Anlass auch endlich alle gegenseitige Vollmachten, Betreuungsverfügungen und das Berliner Testament gemacht und außerdem die Beerdigungsfragen geklärt (in unserem Fall der Friedwald).
Alles mit Hilfe von Vordrucken vom Bundesministerium, handgeschrieben, unterschrieben und von 2 "Zeugen" mit unterschreiben lassen. Das hatten wir schon viele Jahre vor bzw. immer mal wieder besprochen, jedoch ist Mensch bei diesen Themen Verdrängungskünstler. Schlimm fand ich, als mein Opa mehrfach wiederbelebt wurde, obwohl meine Oma wusste und deutlich machte, dass er das nicht wollte (Endstadium Bauchspeicheldrüsenkrebs - die letzten 8 Wochen war er mehr oder minder im Koma). Leider hatte sie keine Vollmacht und das Gericht ließ sich unverschämt lange Zeit mit der Bestellung des Betreuers |
#4
|
|||
|
|||
AW: Nützliche Hinweise zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Mein Arzt hat mir bei unserem ersten Gespräch nach der Krebsdiagnose sämtliche Unterlagen für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in die Hand gedrückt. Vorher hab ich das immer vor mir her geschoben (ich hab irgendwie nicht gedacht, dass man das mit 35 schon brauchen würde), aber dann hab ich es noch gemacht, bevor ich ins Krankenhaus gegangen bin. Ich habe auch direkt bei Einzug ins KH Kopien von allen Unterlagen zu meiner Krankenakte nehmen lassen.
Was ich ebenfalls habe, ist eine Bestattungsverfügung. Ich möchte nämlich gern eine Seebestattung und sowas wird oftmals nicht genehmigt, wenn es keine Verfügung gibt und man keinen besonderen Bezug zum Wasser (z.B. als Seemann) hatte. Also das ist vielleicht auch etwas, was man noch schriftlich festhalten sollte. Viele Grüße Dottie |
#5
|
||||
|
||||
AW: Nützliche Hinweise zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
@ dottie,
auch ich will eine Seebestattung. Ist heute nicht mehr genehmigungspflichtig, schon deshalb ist es gut dass es die DDR nicht mehr gibt. Liegt zur Zeit bei ca. 5000,- € all inklusiv. LG wolfsherz
__________________
Ich habe eine Chance, ich werde sie nutzen. What else?! |
#6
|
|||
|
|||
AW: Nützliche Hinweise zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Hallo Wolfsherz,
meine Recherchen haben da anderes ergeben, siehe z.B. hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Seebest..._Seebestattung Ich denke, wenn man auf Nummer Sicher gehen möchte, kann so eine Bestattungsverfügung nicht schaden. Die Kosten scheinen auch zu variieren - ich habe auch Preise von ca. 1.500 Euro im Netz gesehen. Viele Grüße Dottie |
#7
|
||||
|
||||
AW: Nützliche Hinweise zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Hallo Dottie,
hatte ja in den letzten 12 Monaten zwei Bestattungen in der Familie. Habe mich in diesem Zusammenhang darüber informiert. Das Bestattungsinstitut habe ich aufgrund von privaten Verbindungen gewählt. Die Entfernung zur Küste spielt sicher auch eine Rolle für den Preis. 1500,-€ halte ich für unseriös, da allein die amtlichen Gebühren schon um 350,- € liegen und Bestattungsunternehmen auch noch Gebühren haben.Die Verfügung ist sicher nicht falsch, wenn sich Angehörige daran halten sollen. Wikipedia ist leider nicht immer auf dem aktuellen Stand. LG wolfsherz P.S.: wenn du mehr wissen willst dann frag mich einfach,habe selbst in diesem Bereich gearbeitet. Habe also keinerlei Berührungsängste zu diesem Theme.
__________________
Ich habe eine Chance, ich werde sie nutzen. What else?! |
#8
|
|||
|
|||
AW: Nützliche Hinweise zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Danke Wolfsherz
Na ich hoffe mal, dass ich mir vorerst darüber keine Gedanken mehr machen muss und ansonsten hab ich ja alles erledigt |
#9
|
||||
|
||||
AW: Nützliche Hinweise zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Hallo,
erstmal danke für die Anregungen, das Thema Bestattung werden wir noch mit unseren Kindern noch ansprechen, da kommt aber eigentlich nur sowas wie Friedwald in Frage, da liegt z.B. auch meine Mutter. Mein Vater hatte eine Seebestattung, wobei nach meiner Erfahrung die 1500,- Euro die reine Bestattung auf hoher See sind. Davor kommt ja die Einäscherung und weiteres Prozedere, das hat bei uns weitere rund 1000,- gekostet. Gruß, Michael
__________________
Malignes Melanom pT4bN0M0, Clark IV TD12mm, Stadium IIC, 20 Jahre verschleppt |
#10
|
|||
|
|||
AW: Nützliche Hinweise zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Zitat:
cu monschie |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|