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AW: Mein Papi hat mich für immer allein gelassen
Hallo,
das ist so nicht richtig. Ein Blick in die Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte der BÄK gibt hier genaueren Aufschluss. So steht in § 2 Abs. 2 "Sie haben dabei ihr ärztliches Handeln am Wohl der Patientinnen und Patienten auszurichten. Insbesondere dürfen sie nicht das Interesse Dritter über das Wohl der Patientinnen und Patienten stellen." Wenn du deinen eigenen Satz noch einmal überdenkst, dann wirst du feststellen, dass eine ärztliche Verpflichtung, Leben immer zu erhalten, eine ganz furchtbare und fatale wäre. Viele Grüße Simi |
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