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#1
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AW: Wohnungskündigung
Hm, ich weiß auch nicht, ob man bei begründetem Eigenbedarf dagegen etwas tun kann. Ob ein mehrmonatiger Besuch allerdings unter solchen Eigenbedarf fällt? Das kommt mir ziemlich komisch vor.
Ich glaube auch, ihr solltet euch da nicht so große Hoffnung machen. Du bekommst dazu noch ne PN. LG
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... meine Freundin Heike ist am 24. Mai 2010 mit 48 J ganz friedlich für immer eingeschlafen ... ... meine liebe Freundin Lilli44 - auch Du hast für immer Deinen Platz in meinem Herzen ... ... I`ll see you when the sun sets!!! |
#2
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AW: Wohnungskündigung
Danke für eure Antworten, auch wenn sie alle nicht sehr ermutigend klingen
Ich werde ihr nix davon sagen, ich möchte sie nicht zusätzlich belasten Einzig einen Tipp habe ich noch von anderer Stelle bekommen, nämlich dass wenn ein Vermieter Eigenbedarf anmeldet, der mehrere Whg hat (wie in diesem Fall auch), er aufgefordert werden könnte, einen anderen Mieter zu kündigen. Einen, wo es sozial verträglicher wäre, quasi. Also eine gesunde Person, in diesem Fall, sofern auch mit Einkommen und auch ohne Kinder usw. Ob das stimmt, ob es von Amts wegen solche Entscheidungen gibt, dass der Vermieter halt jemand anderen kündigen muss, dann, weiß ich natürlich nicht, aber der Anwalt wird danach gefragt werden, denke ich... Plausibel klingt es, aber nicht alles was plausibel ist, ist auch rechtens...
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Mein Schatz... Es ist so ungerecht Verzeih mir, dass ich Dich nicht retten konnte... |
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