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#1
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AW: Schwerbehinderung nach Zungenkarzinom?
hi,
bei mir wurde nach 5 Jahren vom Amt bei mir nach den Namen/Adressen der aktuellen Ärzte gefragt, und diese wohl dann um Beurteilungen angefragt. Da es den Ärzten wohl nicht gelang, fristgerecht dem Amt zu antworten, wurde mein GDB von 80 zunächst für ein weiteres Jahr verlängert. Inzwischen, nach nun 6 Jahren, sind alle Antworten und Widersprüche durch, und ich erhalte nun GDB 40 was möglicherweise auch meiner aktuellen fitten Leistungsfähigkeit mit nur geringen Einschränkungen im normalen Leben entspricht. Bisher kam nichts zurück. Ingopin, Dir weiterhin gutes Gesundwerden! Gruß! |
#2
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AW: Schwerbehinderung nach Zungenkarzinom?
Prima Danke für Eure Antworten und alles alles Gute fürs
gesund bleiben!!! Euer Ingopin |
#3
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AW: Schwerbehinderung nach Zungenkarzinom?
Hallo da bin ich wieder,
habe im Oktober eine neue Einstufung bekommen 20 Grad!! Einspruch erhoben, Dezember 30 Grad d. Beh., gestern wieder Widerspruch eingelegt. Also ich habe meinen Geschmacksverlust , Speichelverlust, die ewige Halsenge, Schluckbeschwerden,usw. alles angegeben. Aber die quatschen immer nur von Heilungsbewährung. Ich aber rede von den Auswirkungen der 33 Bestrahlungen! Werde wohl mit einem Anwalt die Sache vor dem Sozialgericht klären müssen. Hat jemand Erfahrungen? Würde mich freuen, wenn sich jemand melden würde... Danke vorab. Gruß Ingo |
#4
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AW: Schwerbehinderung nach Zungenkarzinom?
Hallo Ingo,
womit wird denn diese starke Herunterstufung begründet? Dass du Widerspruch eingelegt hast, ist auf jeden Fall gut. Ich rate dir, die Entscheidung dazu erstmal abzuwarten. Ich wurde vor einigen Jahren auch mal heruntergestuft. Nach Widerspruch meinerseits wurde das zurückgenommen. Klagen sollte man erst, wenn kein Widerspruch mehr geht. Falls du noch weitere Beschwerden oder Krankheiten hast, gehört das auch mit angegeben, denn beim GdB zählt soweit ich weiß jede Krankheit für sich. Ich hoffe, dass es für dich gut ausgeht und ich wünsche dir weiterhin alles Gute! Daniel |
#5
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AW: Schwerbehinderung nach Zungenkarzinom?
Hallo,
nachdem ich nun einen Anwalt eingeschaltet habe geht die Sache weiter voran. Jetzt kam ein Brief von der Stadt mit der Frage, welchen GdB ich denn begehre Habe dem Anwalt 70 vorgeschlagen, damit ich wenigstens 50 -60 bekomme und das unbefristet. Melde mich, wenns Neuigkeiten gibt. Gruß |
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