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Alt 05.12.2004, 19:24
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Widerspruch gegen Streichung des Sterbegeldes

Hallo Sylvia,
zunächst einmal mein herzlichstes Beileid.

Es ist so, auch wenn die Krankenkassen das Sterbegeld ab 01.01.2004 nicht mehr zahlen, soll man doch einen Antrag stellen. Dann bekommt man eine Absage von der Krankenkasse und soll dann Widerspruch gegen die Ablehnung einreichen. Im Regelfall ist dann die Angelegenheit erst mal erledigt, man beantragt das Ruhen, bis über die Angelegenheit entschieden wird. Kann allerdings Jahre dauern.

Infos hierzu findest du unter:
http://www.bestatter.de/bdb2/pages/n...ormationen.php
http://www.wdr.de/tv/markt/20040614/b_1.phtml

Bei mir war es allerdings so, daß die Krankenkasse den Widerspruch nicht ruhen lassen wollte, weil es noch keine Musterklage gab. Ist aber ungewöhnlich, habe das noch von keiner anderen Krankenkasse gehört, den meinsten KrK ist das Problem bekannt und es gibt keine Probleme.


Rechtsmittel offen halten heißt lediglich, du mußt Widerspruch gegen die Ablehnung eingereicht haben. Du brauchst weder einen Rechtsanwalt noch eine Rechtsschutzversicherung.Also, m.E. auf alle Fälle das Sterbegeld beantragen.


Musterformulare für die Beantragung und den Widerspruch findest du auf der Seite
http://www.vdk.de


Hoffe, ich konnte etwas helfen.

Viele Grüße
Irene
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