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#1
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Liebe Waltraud
![]() Natürlich musst Du unbedingt in den Widerspruch gehen ![]() Bist Du schwerbehindert, d.h. anerkannt über 50% ![]() Ritschy hat schon darauf hingewiesen -> hier muss Dein Arzt Dich unterstützen !!! Dein Arzt soll also, ggf. mit Unterstützung Eures "arbeitsmedizinischen Dienstes", Deine verminderte Leistungsfähigkeit, " die bedauerlicherweise ![]() ![]() ![]() Ich drücke Dir ganz dolle die Daumen. ![]() Liebe Grüße Elfe |
#2
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Hallo Elfe,
ja - ich bin 50% schwerbehindert - anerkannt. Das mit dem Arzt ist mir ehrlich gesagt momemtan "zu blöd". Ich schreibe mir meinen Widerspruch selbst, zumal ich nur noch 1 Woche Zeit habe. Ich denke, ich kenne meine Probleme am Besten und habe auch den größten Nutzen von der Reha. Also versuche ich es nun in "Eigenregie". (war schon immer eine ganz gute "Schreiberin) Wenn du noch einen Tipp für mich hast, wäre ganz klasse ![]() Ich grüße an diesem wunderschönen Oktoberabend alle im Forum ![]() Waltraud |
#3
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Hallo, hier ist nochmal Waltraud.
Ich habe im Internet jetzt einen "Standardtext" für den Widerspruch bei der abgelehnten Reha gefunden: Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom ..... wegen Ablehnung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme hiermit erhebe ich gegen Ihren oben genanten Bescheid Widerspruch. Der Widerspruch erfolgt zunächst fristwahrend. Zugleich bitte ich auf der Grundlage von § 25 Abs. 1 SGB X um Einsicht in sämtliche für Ihre Entscheidung herangezogenen Akten, einschließlich aller ärztlicher Gutachten und aller Stellungnahmen des medizinischen Dienstes - bzw. um Zusendung von Kopien dieser Unterlagen. Nach Erhalt der gewünschten Unterlagen werde ich meinen Widerspruch begründen. mfg was haltet Ihr davon??? ![]() Viele Grüße Waltraud |
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