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AW: Darf die Krankenkasse uns in Rente schicken?
Hallo Ginchen,
31.03., hier handelt es sich um eine 10-Wochen-Frist, die gesetzlich festgeschrieben und ist. Hat Dein Mann diese Aufforderung vor etwa 10 Wochen erhalten? Wenn ja, dann muß er, um nicht ab dem 01.04, ohne Krankengeld dazustehen, erstmal formal diesen Rehaantrag stellen. Ist der 31.03. früher als 10 Wochen nach Eingang des Schreibens, dann würde ich die KAsse auf diese Frist hinweisen und um fristgerechte Aufforderung bitten. Mit einer ärztlichen Bescheinigung kann er im dann die Rehaklinik zu gegebener Zeit um Aufschub bis nach beendeter Therapie bitten. Tritt er die Reha dann irgendwann an, bekommt er in dieser Zeit sogen. Übergangsgeld, das ist der Krankengeldbetrag vom Rentenversicherer anstelle von der Kasse. "Des Weiteren macht darauf aufmerksam, dass man mit einer weitestgehendst vollständigen Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit rechnet..." ...besprecht diesen Punkt erstmal konkret mit dem behandelnden Arzt. Soweit erstmal Gruß von birgit
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Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein. |
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