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  #1  
Alt 20.07.2006, 16:28
Benutzerbild von andreas1175
andreas1175 andreas1175 ist offline
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Standard AW: urlaubsanspruch bei krankschreibung ??

Hallo Barbara

Danke erstmals für deine schnelle Antwort
Das würde heißen wenn ich am 31.10.arbeiten gehen würde hätte ich den vollen Urlaubsanspruch ??
Sehe ich das richtig so ?

Liebe Grüße

Andreas1175
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Morbus Hodgkin Diagnose 09.12.05 2B , Therapie HD14 (4 x ABVD ) 13.02.06 bis 22.05.06 am 30 .05.06 Zwischenstaging , ab 13.6.06-04.07.06 Bestrahlung Restaging am 11.08. Nichts mehr zu sehen. Seit 1.11.06 wieder voll bei der arbeit !!!
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  #2  
Alt 20.07.2006, 18:26
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: urlaubsanspruch bei krankschreibung ??

hallo andreas
soweit ich weiß ja aber ich lege meine Hände nichts in Feuer :-))
vielleicht bekommst du das von den anderen Experten auch noch bestätigt?
In einem Laufenden Arbeitsverhältnis würde ich das vielleicht nicht machen weil der Arbeitgeber das nicht gerne sieht und es irgendwann zurückzahlt aber dein arbeitsverhältnis endet ja so oder so
Drücke die daumen
Barbara
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  #3  
Alt 20.07.2006, 18:26
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: urlaubsanspruch bei krankschreibung ??

hallo andreas
soweit ich weiß ja aber ich lege meine Hände nichts in Feuer :-))
vielleicht bekommst du das von den anderen Experten auch noch bestätigt?
In einem Laufenden Arbeitsverhältnis würde ich das vielleicht nicht machen weil der Arbeitgeber das nicht gerne sieht und es irgendwann zurückzahlt aber dein arbeitsverhältnis endet ja so oder so
Drücke die daumen
Barbara
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  #4  
Alt 20.07.2006, 21:05
Dirk-Gütersloh Dirk-Gütersloh ist offline
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Standard AW: urlaubsanspruch bei krankschreibung ??

Hallo Andreas,

dann versuche ich mich mal :-)

http://www.potsdam.ihk24.de/PIHK24/P...eitnehmers.jsp

Da steht eigentlich alles drin.

Googelnde Grüsse Dirk
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  #5  
Alt 09.08.2006, 10:39
kastenfrosch kastenfrosch ist offline
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Standard AW: urlaubsanspruch bei krankschreibung ??

Hallo,

wenn Du am 1.11. wieder arbeitsfähig bist bzw in den olgenden 3 Monaten nach dem Austrittstermin laß Dir von Deinem Arzt die Arbeitsfähigkeit bescheinigen und reiche diese Unterlage dem alten AG ein. In den meisetn tarifverträgen ist eine Nachlauffrist für zb Lohnforderungen und mit der Arbeitsfähigkeit verlange die Auszahlung der Utage.
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  #6  
Alt 10.08.2006, 18:55
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andreas1175 andreas1175 ist offline
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Beiträge: 78
Standard AW: urlaubsanspruch bei krankschreibung ??

Danke für deine Antwort
Ich gehe jetzt erstmal in reha dann vielleicht ne Wiedereingliederung und den rest sehen wir dann

mfg

Andreas1175
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