#1
|
|||
|
|||
"recht" als angehöriger?
ich habe eine frage an euch alle hier:
habe ich als tochter einer krebspatientin das "recht" auf ein gespräch mit dem behandelnden arzt? meine mutter will offenbar möglichst wenig über ihre krankheit reden/erfahren...weiß manches gar nicht so genau, was mit ihr passiert, blockt immer mehr ab...mir kommt vor, sie ergibt sich in ihr schicksal und lässt die ärzte einfach machen, was sie für richtig halten, hinterfragt auch nichts... ich hab sie mal gefragt, ob wir zusammen mit einem arzt reden sollen (als ich nach einer operation bei ihr im KH zu besuch war), sie wollte aber nicht...*später*, sagte sie nur. meine schwägerin ist krankenschwester und sagte mir nun, ich kann als tochter, auch ohne meine mutter um erlaubnis zu fragen, einen termin für ein gespräch vereinbaren, das wäre sicher kein problem. nun möchte ich ja einerseits endlich klarheit haben (sprich eine genaue diagnose mit ausführlichen erklärungen dazu, prognose und weitere behandlungspläne), allerdings meine mutter auch nicht "hintergehen"... was meint ihr dazu? |
#2
|
|||
|
|||
AW: "recht" als angehöriger?
hallo amoebe,
ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Ärzte ohne ausdrückliche einwilligung der Patientin-Mutter, keine Auskünfte geben können und dürfen. ich durte die Krankenakte meiner Mutter auch erst nach Erlaubnis einsehen. Hoffe für dich, dass es bei euch anders ist. Grüße dolores |
#3
|
||||
|
||||
AW: "recht" als angehöriger?
Hallo,
ich weiß gar nicht ob mein Vater den Ärzten die Erlaubnis gegeben hast,dass sie mit uns über unseren Vater reden dürfen. Ich glaub aber eher nicht,weil wir einige Befunde wußten die er uns verheimlichte. Nach der großen Op meines Vaters haben wir auch mit dem Arzt gesprochen ohne das sie sich die Erlaubnis meines Vaters holen konnte,weil er noch nicht ansprechbar war. Ich würde an deiner Stelle einfach einen Termin mit dem Arzt vereinbaren,wirst ja sehen ob es geht,mich hätte es auch verrückt gemacht,nicht zu wissen was los ist. Wünsche dir alles Gute Ela |
#4
|
||||
|
||||
AW: "recht" als angehöriger?
Liebe Ela,
bei uns war es genauso. meine mum wollte auch nix wissen. wir haben einfach den behandelnen arzt allein angesprochen und daraufhin war er auch zu einem gespräch bereit. für jedes gespräch danach brauchte ich dann auf einmal eine einwilligung meiner mum, die sie mir dann auch gab. leider musste ich sie dann aber auch über die verschlechterung bzw. hoffnungslosigkeit ihres falls aufklären, weil sies dann doch mal wissen wollte... nun nur zu meinem bsp. war das eine sehr schlechte klinik, wo sie patienten über ihren zustand belügen, weil sie sie nicht mit der wahrheit konfrontieren wollen. sie war da scheinbar auch kein einzelfall. probiers einfach mal. eine bekannte ist auch krankenschwester und die meinte zum beispiel dass die direkten angehörigen ein recht darauf haben die wahrheit zu erfahren und dass es eine unverschämtheit ist das nicht zu tun. ich wünsche dir viel kraft und dass die nachricht nicht so schlimm ist, wie die die ich bekam nadine
__________________
Niemand den man wirklich liebt ist jemals tot |
#5
|
|||
|
|||
AW: "recht" als angehöriger?
Hallo Amoebe,
ich arbeite selber im Krankenhaus und bei uns sehen die Ärzte eigentlich zu, dass bei einer Krebsdiagnose die Angehörigen bei einem Aufklärungsgespräch anwesend sind. Viele Betroffene blocken bei einem Aufklärungsgespräch ab,es ist eine Schutzreaktion des Körpers und bekommen sehr vieles nicht mit. Deshalb werden die Angehörigen gerne mit zu diesem Gespräch gebeten. Ansonsten bekommen die engsten Verwandten auch Auskünfte über die weitere Behandlung. Ich wünsche Deiner Mutter alles Gute! Viele Grüße! Sanne |
#6
|
|||
|
|||
AW: "recht" als angehöriger?
Hallo,
ich bin kein direkter Verwandter meines Lebensgefährten, dennoch reden die Ärzte auch gern mal mit mir, und erzählen mir alles. Der Onkologe ist auch froh wenn ich bei den Gesprächen dabei bin, für ihn ist das wichtig und er achtet da auch drauf. Ich denke es sollte kein Problem sein, eine Auskunft zu bekommen, gerade als Tochter. Ich wünsche dir viel Glück Geli |
#7
|
||||
|
||||
AW: "recht" als angehöriger?
Hallo,
ja, das ist wirklich eine gute Frage. Meine persönliche Erfahrung war dass mein Papa von 2 Ärzten im Krankenhaus behandelt wurde. Der erste Arzt ist meinen Fragen immer geschickt ausgewichen und hat alles umschrieben, richtig schlau wurde ich nicht. So, hab ich mir dann gedacht dann warte ich eben auf Arzt 2 und dem bin ich dann auch auf die Füße gestanden. Ich bekam Einsicht in die Krankenakte, Röntenaufnahmen auf dem PC incl. Tumorgröße, Metastasen gezeigt usw. , weiter Vorgehensweise mit Op und anschl. Reha sowie Chemo erklärt. Der Arzt war es auch der mir gesagt hat dass Papa´s Krebs zu weit vorgeschritten sei und seine Lebenserwartung minimal ist. Arzt 1 erklärte mir auf Nachfrage, och so 6-8 Jahre kann er schon noch Leben. Mein Papa konnte mir nicht sagen dass er Krebs hat, er hat das Wort Krebs mir gegenüber nie erwähnt. Als ich ihn nach seiner Einlieferung im Krankenhaus besuchte sagte er zu mir: Du geh mal zum Arzt und frag was ich habe. Ich dachte, na haben die Papa noch keinen Befund? Ich zum Arzt und ihn gefragt wobei er mich ganz verwundert anschaute und zu mir sagte: Ja hat ihnen ihr Vater nicht gesagt dass er an BSDK erkrankt ist, er ist doch über sein Krankheitsbild bestens unterrichtet worden. Ich weiß bis heute nicht ob mein Papa die Ärtze von ihrer Schweigepflicht entbunden hat oder ob mir die Ärzte als einzige nächste Anghörige von sich aus alles zeigten. Ein dickes Kraftpacket an euch, Sylvia
__________________
PAPA (+26.02.2006 ) die Hoffnung dich wiederzusehen gibt mir die Kraft zu leben, in Liebe, deine Tochter Sylvia |
#8
|
|||
|
|||
AW: "recht" als angehöriger?
Hallo Amoebe,
ich bin zwar keine "Fachfrau", aber ich glaube, dass das "Recht" in diesem Fall nicht auf Deiner Seite steht... Aber es gibt ja auch noch eine andere Seite :-) Meine Mama hat damals eine Patientenverfügung, eine Betreuungsvollmacht und eine Generalvollmacht für mich ausgestellt, in denen sie extra die Ärzte von der Schweigepflicht entbunden hat, mir gegenüber. Ich glaube, dass jeder Arzt natürlich generell an seine Schweigepflicht gebunden ist, gerade wenn ein Patient äußert, dass er nicht möchte, dass jemand Bescheid weiß. Die Ärzte merken ja aber eigentlich recht schnell, welche Beziehung man zueinander hat und können da eigentlich gut abschätzen, was erzählt werden "darf" und was nicht. Ich brauchte den Ärzten die ganzen Vollmachten nicht zeigen, ich wurde auch so über alles informiert, wahrscheinlich weil sie gesehen haben, welches Verhältnis meine Mama und ich zueinander hatten und mitbekommen haben, dass wir relativ offen über das Thema gesprochen haben. Ich würde aber an Deiner Stelle auf jeden Fall einen der Ärzte ansprechen und denen auch Deine Situation schildern. Ich habe bisher nur gute Erfahrungen gemacht und ich denke, sie werden auch auf Dich eingehen und die Situation und auch das weitere Vorgehen mit Dir besprechen. Meine Mama war oftmals auch gar nicht in der Lage, wichtige Entscheidungen zu treffen und war froh, um jeden Rat, den ich ihr versucht habe, zu geben... Ob es immer das Richtige war, weiß ich leider nicht, aber wahrscheinlich weiß das auch niemand. Wie ich schon gesagt habe, ich habe bisher zum Glück nur gute Erfahrungen hier in Hamburg gemacht mit den Ärzten. Sie waren bei meiner Mama sehr lieb und einfühlsam und bei mir recht direkt und offen... Ich glaube, ich habe immer den Eindruck gemacht, als wäre ich immer die Starke :-) Vielleicht magst Du mit Deiner Mama mal über so eine Verfügung sprechen? Ganz liebe Grüße katharina |
#9
|
|||
|
|||
AW: "recht" als angehöriger?
vielen dank euch allen für eure beiträge,
die ja inhaltlich doch recht unterschiedlich sind. ich werde auf jeden fall versuchen, ein gespräch mit einem arzt zu führen, ob nun allein oder zusammen mit meiner mutter, hoffe ja doch nicht, dass sie es "verbietet"...muß sie ohnehin vorher darauf ansprechen, weil ich ja nicht weiß, wer überhaupt zuständig ist; noch dazu hat sie nun abteilung gewechselt, weil eine andere krebsart aufgetreten ist... mal sehen, was ich herausfinden kann, ich werde euch dann berichten! glg und eine gute nacht amöbe |
#10
|
|||
|
|||
AW: "recht" als angehöriger?
Hallo Amoebe,
Als Tochter habe ich immer ein ausführliches Gespräch mit den Ärzten geführt. Es war überhaupt kein Problem. Mein Vater lag auf der Intensiv und war nicht ansprechbar. Ich habe nachgefragt wann ich einen Doc. sprechen könnte, klar auf der Intensiv ist immer einer anwesend und doch habe ich höfflich nach gefragt. Es hat super geklappt. Das gleiche war auch bei meiner Schwiegermutter, wo ich als Schwiegertochter vom Doc. sogar angesprochen wurde. Also, mach das beste daraus und führe ein Gespräch. die unwissenheit macht ein ja kaputt. Kopf hoch und dann los Alles Gute Sylvia |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|