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  #1  
Alt 30.08.2006, 15:12
Ute K. Ute K. ist offline
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Registriert seit: 15.08.2005
Beiträge: 67
Standard AW: Engeltfortzahlung?

Hallo Thorax,
dass weiss ich auch. Aber ich denke, es ging hier um die Frage, wer bezahlt die Reha? Sollte die Reha länger als 6 Wochen dauern, gibt es natürlich Unterschiede und von einem Krankengeldzuschuss war nicht die Rede.

Gruss Ute
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  #2  
Alt 30.08.2006, 18:41
Spy Spy ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 14.09.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 18
Standard AW: Engeltfortzahlung?

Danke für die Antworten
Also so wie ich das nun verstehe müsste ich Lohnfortzahung bekommen.
Bin bei der Deutschen Post AG als Paketzusteller beschäftigt.

Also nochmals in Kürze: Juli 2005 war die Op

dann 5 Wochen AHB, danach Wiedereingliederung bis Oktober 2005,
dann voll gearbeitet seitdem,
einmal 10 tage krank geschrieben im Juni 2006 wegen Hexenschuss.

das heisst die letzten 6 Monate war ich ja nicht wegen dem Nierenca
krank...deshalb greift das Entgeltfortzahlungsgesetz wenn ich Ute richtig
verstehe:-)

Stimmts??

Gruss Spy
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  #3  
Alt 30.08.2006, 21:00
Benutzerbild von Thorax
Thorax Thorax ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.09.2003
Beiträge: 273
Standard AW: Engeltfortzahlung?

Stimmt Spy!

Ute Du hast natürlich recht ,aber es spielt dann eine Rolle wenn jemand innerhalb der letzten 6 Monate wegen derselben Erkrankung erneut arbeitsunfähig wird und die 26 Wochen noch nicht augeschöpft hat bekommt er eben trotzdem Lohnfotzahlung, auch wenn die gesetzliche bereits ausgeschöpft war.


Gruß

Jürgen
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