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#1
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Hallo Thorax,
dass weiss ich auch. Aber ich denke, es ging hier um die Frage, wer bezahlt die Reha? Sollte die Reha länger als 6 Wochen dauern, gibt es natürlich Unterschiede und von einem Krankengeldzuschuss war nicht die Rede. Gruss Ute |
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#2
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Danke für die Antworten
Also so wie ich das nun verstehe müsste ich Lohnfortzahung bekommen. Bin bei der Deutschen Post AG als Paketzusteller beschäftigt. Also nochmals in Kürze: Juli 2005 war die Op dann 5 Wochen AHB, danach Wiedereingliederung bis Oktober 2005, dann voll gearbeitet seitdem, einmal 10 tage krank geschrieben im Juni 2006 wegen Hexenschuss. das heisst die letzten 6 Monate war ich ja nicht wegen dem Nierenca krank...deshalb greift das Entgeltfortzahlungsgesetz wenn ich Ute richtig verstehe:-) Stimmts?? Gruss Spy |
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#3
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Stimmt Spy!
Ute Du hast natürlich recht ,aber es spielt dann eine Rolle wenn jemand innerhalb der letzten 6 Monate wegen derselben Erkrankung erneut arbeitsunfähig wird und die 26 Wochen noch nicht augeschöpft hat bekommt er eben trotzdem Lohnfotzahlung, auch wenn die gesetzliche bereits ausgeschöpft war. Gruß Jürgen |
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