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#6
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Liebe Ute,
die Steuerkarte musst Du auch bei Deiner zuständigen Gemeinde ändern lassen und mein öffentlicher Arbeitgeber hat mir, auch wenn die Änderung der Steuerklasse mit Zeitversatz erfolgte, dann die zurückliegenden Monate "zurückerstattet". Du musst nicht extra zum Finanzamt. Im übrigen kann ich das von Shalom geschriebene nur bestätigen. Maunzerl |
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