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AW: Kann der AG den Urlaub streichen???
Hallo Neptunmaus
die IHK-Potsdam hat das Ganze recht nett hier erklärt. Zitat:
Was würde ich an Deiner Stelle tun? Eine Möglichkeit wäre sicherlich eine schriftliche Anfrage, also eine Art Antrag. Die bessere wäre aus meiner Sicht, Mitte der Woche nochmal anzurufen und sich zu erkundigen, was die Nachfrage der Sachbearbeiterin ergeben hätte. Ich gehe mal davon aus, dass Du eine positive Antwort bekommst. Wahrscheinlich hatte die Sachbearbeiterin noch nie so einen Fall mit langer Erkrankung. Gruß Dirk
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