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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Guten Tag alle zusammen! Ich bin durch Zufall auf diese Seite geraten, als ich beim "googeln" das Stichwort "Rentenabschlag + EU-Rente" eingegeben habe. Ich bin ebenfalls Betroffene (60. Lebensjahr vollendet, 50 % schwerbehindert und seit 8/2004 in EU-Rente mit 10,8% Abschlag). Auf das Thema wurde ich durch einen Artikel in der Zeitschrift "LENZ"aufmerksam. Ich hatte vorher noch nichts darüber gehört oder gelesen. Jetzt suche ich weitere Infos zum Thema "rechtswidriger Rentenabschlag".
Kann mir bitte jemand eine Frage beantworten: An wen richte ich meine Aufforderung, meine EU-Rente zu überprüfen? Einige schreiben von der Deutschen Rentenversicherung, andere nennen die BfA als Ansprechpartner. Oder ist das im Endeffekt ein und dasselbe? Meinen Rentenbescheid bekam ich jedenfalls von der BfA in Berlin. Übrigens, falls jemand kritisch anmerken sollte, daß ich in diesem "Krebs-Forum" fehl am Platz sei: Ich bin zwar selbst nicht von Krebs betroffen, leider aber mein Mann. Ich bedanke mich bereits im voraus für eine hilfreiche Antwort. Gruß Mona |
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Liebe Monella,
schön, dass Du zu diesem Forum gestossen bist. Du musst nicht unbedingt an Krebs erkrankt sein, um hier zu schreiben. Und dennoch bist Du betroffen, da Dein Mann erkrankt ist. Vielleicht findest Du auf diesem Weg Antworten auf Deine Fragen. Sämtliche Rentenversicherungen wurden zusammen gefasst unter dem Namen: "Deutsche Rentenversicherung". Du kannst also Deine Anträge dort hin schicken. Liebe Grüße Blauerschmetterling
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Copyright, Meine im Krebskompass verfassten Beiträge und Gedichte dürfen in anderen Foren oder HP`s nicht ohne meine persönliche Zustimmung kopiert oder veröffentlicht werden. |
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Danke, Blauerschmetterling, für die freundliche Begrüßung. Es gibt in diesem Forum viele sehr engagierte und sachkundige Mitglieder, habe ich festgestellt. Alle meinen offenen Fragen sind durch das Lesen der Beiträge und durch Deine Antwort beantwortet. Foren können sehr hilfreich sein, ich habe beste Erfahrungen damit gemacht, als mein Mann 2003 an PK erkrankte. Mittlerweile geht es ihm wieder sehr gut. Ich wünsche auch Dir, daß Du ganz gesund wirst und bleibst!!
Liebe Grüße, Mona |
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Hallo, Mona.
Die BfA gibt es in der Form nicht mehr. Alle Versicherungsträger LVA und BfA sind mit der DRV (Deutsche Rentenversicherung) vereinigt. Die Anschrift ist gleich wie BfA. Deinen Einspruch stellst Du an die DRV. Einfach gegen den Rentenbescheid hinsichtlich der Abschläge Einspruch einlegen. Aufgrund der Vielzahl von mittlerweile eingegangenen Einsprüchen versucht die DRV, eine Verzögerungstaktik anzuwenden. Ich bin diesbzgl. zu meinem Anwalt gegangen, der alles Nötige regelt. Notfalls werden wir eine Klage anstreben. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, übernehmen die die Kosten. Blättere in diesem Thread mal in Ruhe von oben durch. Dort findest Du hilfreiche Tips und auch Links zu Formularen, die den Einspruch entsprechend vorbereitet haben. Viel Glück ! Gruß Regina Beate |
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Hallo, alle zusammen !
Aus aktuellem Anlass möchte ich diesen wichtigen Thread 2hochschubsen" und aktualisieren. Allein in dieser Woche habe ich von 2 Fällen Kenntnis erhalten, bei denen wieder falsch berechnet wurde ! Für die neuen Leser dieses Threads: bitte insbesondere die 1. Seite beachten.
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Viele Grüße Julie Hilfe zu allen Fragen rund um die Themen ALG I u. ALG II, ARGE, Antragsabgabe usw. gibt es beim Erwerbslosen Forum Deutschland Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (B. Brecht) |
#6
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Hallo, Zusammen !
Nachdem ich das "Rumgeeier" der DRV leid bin, hat mein Anwalt am 23.02.07 beim SG in Düsseldorf Klage eingereicht. Offenbar spielt die DRV auf Zeit ! Nicht alle von uns haben die ! In einem Brief der DRV war eindeutig zu lesen, dass Entscheidungen erst nach neuerlichen Klagen getroffen werden. So ein Schwachsinn - offenbar hat Vater Staat immer noch zu viel Geld, welches dann in Gerichtsprozesse investiert wird. Na, ich bin mal gespannt, wie es weitergeht. Einen schönen sonnigen Sonntag allen ! Liebe Grüße Regina Beate |
#7
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Huhu zusammen
habe heute meinen Rentenbescheid (befristet bis zum 31.5.2008) bekommen, Komme nicht so schlau daraus. Wo würde der Abschlag stehen..... unter monatliche Zahlung? wo auch die Krankenkasse und Pflegekassen beträge stehen.(weiß einer was die zusätzliche Krankenversicherung ist????) oder steht das in der Berechnung der Monatsrente da steht Endgeldpunkte.... der rentenartfaktor bei rente wegen voller em und daraus berechnet sich der Monatswert ich komme im zahlenjungle nicht klar kann mir einer helfen? wo würde der abschlag stehen???? tausend fragen... LG und danke Barbara |
#8
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
@Alle,
Lest mal hier: "Das Altersgrenzenanpassungsgesetz, in der Öffentlichkeit bekannt als das Regelwerk, das das Rentenalter auf 67 Jahre herauf setzt, passierte Ende März den Bundesrat. Von vielen unbeachtet blieb Paragraph 100, der auch die betroffenen Erwerbsminderungsrentner nun teuer zu stehen kommen könnte. Paragraph 100 besagt nämlich, dass weder verfassungswidrige Rentengesetze noch Fehler der Rentenanstalt bei der Berechnungen zu Nachzahlungen führt. Im Klartext: Pfuscht der Gesetzgeber oder schläft der Sachbearbeiter zu Ungunsten des Rentners, trägt der die Folgen. Korrigierte Berechnungen werden ausschließlich bei zukünftigen Zahlungen berücksichtigt. Das gilt natürlich auch für die Bezieher von Erwerbsminderungsrenten, wenn sie vor Gericht klagen werden." Quelle: http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/23/0,...262455,00.html Ich bin gespannt, wieviele Keulen uns noch erwarten. Wir haben es uns ja mit vollster Absicht ausgesucht früh in die Erwerbsminderungsrente zu gehen
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Jutta _________________________________________ |
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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Zitat:
ich stehe im Moment auch vor der Entscheidung Klage einzureichen. Dabei stellen sich aber noch Fragen, auf die ich bisher keine korrekten Antworten gefunden habe. Hast Du einen Kostenrahmen für die Klage erhalten, denn es ist damit zu rechnen, dass man durch alle Instanzen des SG gehen muß. Prozeßkostenhilfe heißt für mich auch nur "in Raten abstottern", was bei kleiner EU-Rente auch Stress bedeutet. Vielleicht hast Du schon Neuigkeiten von Deinem RA. Hintergrund meiner Fragerei ist es auch, dass ich umgezogen bin und der RA nun ca. 500km entfernt sein Büro hat. Er hatte 2006 den Widerspruch für mich eingeleitet. Vielleicht schaust Du mal wieder ins Forum und meldest Dich. Danke Liebe Grüße DALI |
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