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AW: Krankenkasse lehnt Krankengeld ab
Hallo Kirsten,
dass du aktuell kein Krankengeld bekommst, liegt zum einen daran, dass aufgrund einer Krankheit und event. Folge-/ Begleiterscheinungen max. 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld bestehen, wobei das nicht heisst, dass du 78 Wochen ausgezahlt bekommst. Auch Zeiten für Krankmeldung mit Lohnfortzahlung werden mit eingerechnet, denn würde der Arbeitgeber nicht zahlen, dann hättest du theoretisch ja auch bereits Anspruch auf KG. Des Weiteren wird noch die 3-Jahres-Rahmenfrist berücksichtigt. Deine Erkrankung begann im April 2004 für diese Krankenheit und die Rahmenfrist endet somit im April 2007. Dann fängt eine neue Frist an. Um wieder Kankengeld zu bekommen, muss du ab Beginn der neuen Rahmenfrist mindestens 6 Monate arbeitsfähig sein, danach erhälst du dann wieder KG. Da die Krankenkasse nun nicht zahlt und dein Arbeitgeber bereits 6 Wochen Lohnfortzahlung gezahlt hat, erhälst du bei weiterer Krankmeldung Arbeitslosengeld (allerdings dann auch nur die entspr. Höhe = weniger als KG) auch ohne Arbeitslosigkeit gem. § 125, die sog. Nahtlosigkeitsregelung. In dem Fall wirst du dich beim Amtsarzt der Arbeitsagentur vorstellen müssen, der entspr. Arztberichte anfordert und die Arbeitsunfähigkeit prüfen muss. Wenn du zu der Zeit im KH bist, dann legst du eine entspr. Bestätigung vor bei der Arge. Das ALG muss sofort bei der Beginn der Krankmeldung beantragt werden. Wahrscheinlich ist es besser, wenn du vorher bereits Kontakt mit der Arge diesbzgl. aufnimmst und die entspr. Formulare bereits ausfüllst und die Bescheinigungen von der KK und dem Arbeitsgeber besorgst. Dann musst du nur noch den Termin des Beginns der Krankmeldung nachreichen. Ich wünsch dir alles Gute Gaby
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