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  #1  
Alt 18.04.2007, 20:49
Dyck Dyck ist offline
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Registriert seit: 18.04.2007
Beiträge: 3
Standard AW: Anrechung Einkommen Witwenrente

Sehr geehrte Damen und Herren,

weiß jemand wie hoch die eigene Altersrente sein darf um dass eine Witwenrente nicht gekürzt wird oder gekürzt werden darf. In welchem Gesetz kann ich das nachlesen?

Hat eine Berufsunfähigkeit mit wie heißt es so schön mit „Ermittlung des auf die Rente anzurechnenden Einkommens“ zu tun? Gilt dies auch für eine Altersrente?

Ich würde mich freuen wenn man mir diese Fragen beantworten könnte, dafür besten Dank.

Mit freundlichen Grüßen

M.D.
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  #2  
Alt 18.04.2007, 20:50
Dyck Dyck ist offline
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Registriert seit: 18.04.2007
Beiträge: 3
Standard AW: Anrechung Einkommen Witwenrente

Sehr geehrte Damen und Herren,

weiß jemand wie hoch die eigene Altersrente sein darf um dass eine Witwenrente nicht gekürzt wird oder gekürzt werden darf. In welchem Gesetz kann ich das nachlesen?

Hat eine Berufsunfähigkeit mit wie heißt es so schön mit „Ermittlung des auf die Rente anzurechnenden Einkommens“ zu tun? Gilt dies auch für eine Altersrente?

Ich würde mich freuen wenn man mir diese Fragen beantworten könnte, dafür besten Dank.

Mit freundlichen Grüßen

M.D.[/QUOTE]
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  #3  
Alt 18.04.2007, 21:56
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Registriert seit: 25.12.2003
Ort: Alfter
Beiträge: 1.152
Standard AW: Anrechung Einkommen Witwenrente

Hallo Dyck
eine rein private BU wird nicht auf die Rente angerechnet auch nicht eine Betriebsrente.
Zum anderen kann ich nix sagen
barbara
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  #4  
Alt 19.04.2007, 08:08
shalom shalom ist offline
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Registriert seit: 25.08.2005
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 221
Standard AW: Anrechung Einkommen Witwenrente

Hallo Dyck,

schaue mal in meinen Beitrag vom 18.03.06 in diesem Thread. Dort ist eigentlich Deine Frage schon vollständig beantwortet, denn auch Altersrente zählt ja als Einkommen.

Ferner kann man den Thread "Witwenrente" nachlesen:

http://www.krebs-kompass.org/Forum/s...ad.php?t=16907

Vielleicht sind diese Zeilen hilfreich für Dich.

Falls Du jedoch absolut verlässliche Antworten auf Deine Fragen brauchst, wäre auch ein direktes Gespräch mit einem Berater der nächsten Niederlassung der Deutschen Rentenversicherung nicht die schlechteste Lösung.

Mit besten Grüßen
Shalom

P.S.: Ich habe noch eine etwas ältere aber verständliche Quelle im Internet gefunden:

http://www.behindertenhilfe-online.d...nstgrenzen.pdf
__________________
Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden.
Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun.


(Johann Wolfgang von Goethe)
"Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel

Geändert von shalom (19.04.2007 um 08:37 Uhr)
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  #5  
Alt 20.04.2007, 15:21
Dyck Dyck ist offline
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Registriert seit: 18.04.2007
Beiträge: 3
Standard AW: Anrechung Einkommen Witwenrente

Hallo,

vielen Dank!!!

Mit freundlichen Grüßen

M.D
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