#1
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Wann bekommt mann wieder krankengeld
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wäre sehr dankbar, wenn Sie mir aus Ihren erfahrungen zu folgenden fragen ratschläge und infos geben könnten ! Ausgangssituation: ich habe seit dem dezember 2005 bis dezember 2007 aufgrund schwerer- akuter Krankheiten innerhalb der rahmenfrist von 3 jahren 78 wochen mit gleichen krankheiten krankengeld von der KK bekommen. Die Rahmenfrist endet ende mai 2008. Jetzt habe ich noch ca. 10 monate anspruch auf arbeitslosengeld 1 zu bekommen! Frage: Unter welchen Voraussetzungen könnte ich frühestens wieder anspruch auf Krankengeld nach ende der rahmenfrist ( ende mai 2008 ) erhalten? - wann habe ich wieder anspruch auf krankengeld? Die monate Dezember 2007bis ende mai 2008 werde ich arbeitslsengeld 1 beziehen müssen! Besteht, falls die Erkrankung weitergeht nach ende mai 2008 ( ende der rahmenfrist), noch gleich im anschluss der rahmenfrist wieder krankengeld zu erhalten? Wenn ja, welche Voraussetzungen sind zu erfüllen und wie lange währe die anspruchsdauer des krankengeldes? Mit freundlichen Grüssen! |
#2
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AW: Wann bekommt mann wieder krankengeld
Hallo,
um wieder Krankengeld zu bekommen, muss man ab Beginn der neuen Rahmenfrist mindestens 6 Monate arbeitsfähig sein. Das ist mein letzter Kenntnisstand; ob sich daran etwas geändert hat, weiß ich nicht. Liebe Grüße Norma |
#3
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AW: Wann bekommt mann wieder krankengeld
Hallo Valentispitzer,
das Krankengeld beträgt 70 Prozent des zuvor erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, so weit es der Beitragsberechnung unterliegt (hierunter fallen auch Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld), es darf 90 Prozent des entsprechenden Nettoarbeitsentgeltes jedoch nicht übersteigen. Es wird für Kalendertage berechnet und ohne zeitliche Begrenzung gezahlt, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren. In einem neuen Drei-Jahres-Zeitraum besteht ein neuer Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit nur, wenn die Betreffenden bei Eintritt der erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind und in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig und zudem erwerbstätig waren oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standen. Das Krankengeld soll somit nicht die Funktion einer Dauerrente erfüllen. Quelle: http://www.die-gesundheitsreform.de/...ankengeld.html Freundliche Grüße, Anhe
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