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Anschlussheilbehandlung auch bei Pflegestufe 2?
Hallo!
Bei meiner Mutti wurde Brustkrebs festgestellt, sie ist operiert und liegt noch in der Klinik! Sie ist Rentner und hat Pflegestufe 2. Nun meine Frage: Weiss vielleicht jemand ob sie auch eine AHB bekommen würde, trotz der Pflegestufe? Hat einer von Euch irgendwelche Erfahrungen damit? Sozialdienst sagte mir, sie würde keine Ahb bekommen, weil sie Pflegestufe hat. Wäre lieb wenn einer sich bei mir melden würde! Liebe Grüsse. Geändert von DianaSusann (05.06.2008 um 12:31 Uhr) Grund: Schreibfehler |
#2
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AW: Anschlussheilbehandlung auch bei Pflegestufe 2?
Guten Abend Diana!
Das tut mir leid mit Deiner Mutti. Hoffentlich kannst Du ihr etwas Trost spenden und ihr Halt geben. Zu Deinen Fragen kann ich Dir schon mal folgendes mitteilen: Deine Mutti hat selbstverständlich und genau wie andere Erkrankte einen Anspruch auf eine AHB. Der Grad einer möglichen Behinderung ist dabei ebenso irrelevant, wie eine bereits vorhande Pflegestufe. Eine AHB soll ja Besserung und Linderung verschaffen und eine mögliche weitere Progression von Krankheiten und deren Verschlechterung vermeiden. Im Falle Deiner Mutti hieße das: kein Abrutschen in die Stufe 3. Vielleicht kann man sie ja auch so hochpeppeln, dass sie wieder in die I zurückgestuft werden könnte? Ab 4 Wochen wird das Pflegegeld in jedem Fall gestrichen zugunsten der stationären Einrichtungen, ob Krankenhaus oder Rehabilitation. Komisch, dass die meisten Fragen dazu immer von den nächsten Angehörigen kommen? Auch Ängste! Na ja, ich kann schon verstehen, daß man sich an 410,- Euro jeden Monat + 1432,- Verhinderungspflege einmal im Jahr, das sind also rund gerechnet 550,- Euro jeden Monat cash, sehr schnell gewöhnen kann. Zumal man bei Pflegestufe II als pflegende Angehörige auch noch volle Rentenbeiträge eingezahlt bekommt, so als würde man Vollzeit arbeiten. Man soll ja immer die Pflege daheim vorziehen oder anders ausgedrückt die Pflege ohne Fremdkräfte und nur durch eigene Angehörige, aber ich kenne auch Fälle, wo einzig und allein das Geld die Motivation ist, der/die Kranke bedauerlicherweise alles andere, als gut versorgt wird. Und alle 6 Monate mal Besuch von einem Pflegedienst als Beratungsgespräch ist auch ein Witz, zumal sich diese Visite rechtzeitig genug ankündigt. Aber das kennst Du ja alles sehr viel besser, nicht wahr? Mein Rat wäre, doch einmal über eine gemeinsame Kur nachzudenken, wo Du als Begleitperson die Mutti optimal betreuen könntest. Ich würde so etwas für meine Mutter machen, sofern sich das beruflich arrangieren ließe. Dir und Deiner Mutti wünsche ich alles erdenklich Gute für die Zukunft. Gruß S.M. |
#3
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AW: Anschlussheilbehandlung auch bei Pflegestufe 2?
Hallo Selma,
darf ich dich kurz fragen ob du Betroffene oder Interessierte bist? Gruss mischmisch |
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AW: Anschlussheilbehandlung auch bei Pflegestufe 2?
misch masch zum Thema ... ? :-)
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"...was bleibt, ist die Erinnerung...denn nichts währet ewiglich..."
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AW: Anschlussheilbehandlung auch bei Pflegestufe 2?
Hallo,
ich möchte mich noch mal kurz zu Wort melden. Danke Dir SelmaM für Deine Anteilnahme und Deine Antwort. Aber den zweiten Teil was Du geschrieben hast, hat überhaupt nichts mit meiner Frage zu tun! Ist total am Thema vorbei!!! Hier geht es nicht um das Pflegegeld was man bekommen würde. Ausserdem finde ich, steht der Mensch an erster Stelle, was interessiert da das Geld! Liebe Grüsse DianaSusann |
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AW: Anschlussheilbehandlung auch bei Pflegestufe 2?
Hallo DianaSusann,
ich lass mich gerne eines Besseren belehren... aber meine letzte Info (es ändert sich ja laufend was) diesbezüglich ist... dass eine AHB bei Pflegestufe II Fallbedingt genehmigt (oder halt nicht genehmigt) wird. Was auch immer das nun im Einzelfall bedeutet... den Antrag kann man ja stellen und dann abwarten. Deiner Mutti von Herzen alles Gute! Norma |
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AW: Anschlussheilbehandlung auch bei Pflegestufe 2?
Oha Selma M.,
ganz schön übers Ziel hinaus geschossen, findest du nicht auch? Ohne auch nur einen Hauch von Ahnung über die persönlichen Verhältnisse von DianaSusann zu haben (oder kennst du sie persönlich?) erlaubst du dir also ein Urteil. Na, wenn das keine Unterstellungen sind... Aber gut: ich pflichte dir bei, dass es skrupellose Menschen gibt, die das Pflegeld "einsacken" und den Schwerkranken dann nicht gut versorgen. Aber ich bitte dich... du kannst doch nicht ALLE über einen Kamm scheren! Und soooo leicht, wie du es darstellst, wird keine Pflegestufe II bewilligt. Und auch, wenn die halbjährige Überprüfung angekündigt wird: jemand mit der Einstufung in II wird auch unangekündigtem Besuch ganz bestimmt nicht tanzend die Haustür öffnen, oder? Fazit: es gibt im Leben immer Ausnahmefälle... aber keine allgemeine Pflegegeld-Abzocke. Norma, deren Mutter für 3 Monate in II eingestuft war... dann starb sie leider. |
#8
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AW: Anschlussheilbehandlung auch bei Pflegestufe 2?
Liebe Norma!
Ganz lieben Dank für Deine Antworten!Besonders für den 2. Teil! Es tut mir sehr leid das Deine Mutti es nicht geschafft hat. Wünsche Dir von Herzen alles Liebe! Zur Zeit ist meine Mutti stationär zur Kurzzeitpflege, weil wir in den Urlaub fahren. Sie muss erst mal alles "verdauen" was in den letzten Wochen geschehen ist. Eine AHB wollte sie dann zum Schluss gar nicht, weil sie mit ihren Kräften am Ende war. Uns wurde gesagt, das man auch noch später eine Kur machen kann. Alles Gute für Dich! DianaSusann |
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