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  #1  
Alt 31.07.2008, 12:37
chrissie17 chrissie17 ist offline
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Registriert seit: 17.09.2007
Beiträge: 65
Standard AW: Schwerbehinderung - Grad der Behinderung

Hallo Ihr Lieben,

ich würde gerne nochmal meine Frage von gestern wiederholen, bislang hat niemand darauf geantwortet:

WAs ist der VdK? Norma erwähnte den.

Was passiert nach Ablauf dieser magischen 5 Jahre? Muss man zum Amtsarzt??

Ich wäre für eine Antwort wirklich dankbar, vielleicht weiß ja jemand Bescheid.

LG
Chrissie
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  #2  
Alt 31.07.2008, 13:03
mischmisch mischmisch ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 19.04.2008
Beiträge: 1.065
Standard AW: Schwerbehinderung - Grad der Behinderung

Hallo Chrissie,
einfach mal googeln, da gibt es alle Informationen.
VdK ist der Sozialverband Deutschland, als Mitglied wirst du dort beraten und auch mit Anwälten unterstützt. Du musst wohl schon einige Zeit Mitglied sein, habe aber hier irgendwo gelesen, dass das Mitgliedsdatum auch zurückdatiert werden kann.
Viele Forumler sind wohl Mitglied, ist sehr ratsam wenn es z. B. um Rente geht.

Weiss aber nicht gut Bescheid, hatte gleich 60 %, würde aber in Notfall sofort beitreten.

Dir alles Gute

mischmisch
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  #3  
Alt 31.07.2008, 13:20
ulla62 ulla62 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 10.10.2007
Ort: Münster
Beiträge: 143
Standard AW: Schwerbehinderung - Grad der Behinderung

Hallo Chrissie,
bevor die 5 jahre abgelaufen sind bekommt man ein fragebogen zugeschickt. Da muss man den aktuellen Gesundheitszustand angeben, desweiteren alle Ärtzte angeben wo man in Behandlung ist, es wird danach gefragt ob sich dein Gesundheitszustand gebessert oder verschlechtert hat und es werden alle, von dir angegebenen Ärtzte angeschrieben. Danach wird geprüft welche Grad der Behinderung man dir dann gibt. Zu einem Amtsartzt muss man nicht. Mein Ausweis ist bis 2012 gültig und es lag ein schreiben dabei, worin stand, das ich 2011 angeschrieben werde, dann wird geprüft ob ich den ausweis abgeben muss oder nicht.
__________________
Lieben Gruss aus MS
Ulla
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  #4  
Alt 31.07.2008, 17:37
Dendrit Dendrit ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 06.04.2008
Ort: Bayern
Beiträge: 148
Standard AW: Schwerbehinderung - Grad der Behinderung

Hallo Chrissie,

Zitat:
WAs ist der VdK?
auf der Website vom VdK kannst es direkt nachlesen: Was heißt "VdK"?

Hier im Forum ist irgendwo noch ein Thread über SBA, den hab ich mir damals durchgelesen und die Ermutigungen zu Herzen genommen: Diagnose am 04.04.2008 (siehe Signatur), Antragsstellung am 10.04.2008. Vor kurzem bekam ich den Bescheid:

Grad der Behinderung: 100. Darin sind enthalten:
  • Erkrankung der Brust (80),
  • Anfallsleiden (80),
  • Seelische Krankheit (50) und
  • Funktionsbehinderung der Wirbelsäule (10).
  • Die Buchstaben B (Begleitung) und G (Gehbehinderung) hab ich auch weiterhin.

Die Infoeinholung war noch vor der Wiedervorstellung im Klinikum nach dem 3. Zyklus. Da wurde festgestellt, dass der Tumor um 42% geschrumpft ist. OP steht sogar noch aus. Natürlich ist im Bescheid ein Zeitpunkt genannt, wann ich mich wiedervorstellen soll oder mitteilen, wenn eine Besserung eintritt. Klar, letzteres wird wohl auch eher sein, doch nach den Mehrkosten lass ich die bis dahin auch "zahlen".

Ich finde es schon einen Hammer, nach ner OP nur 40 zu geben und nach ner Verschlimmerung ...

Also: einfach probieren, sobald die Diagnose steht, und Widerspruch, wenn's nicht passt/zu wenig ist.

Zitat:
Was passiert nach Ablauf dieser magischen 5 Jahre? Muss man zum Amtsarzt??
Bei BK kann ich nichts sagen, wg. Epilepsie lief das halt so ab, dass ich wieder die 3 Einverständniserklärungen unterschreiben musste, dass das Versorgungsamt Unterlagen und Meinung des behandelnden Arztes einholen können. I.d.R. schreiben die Ärzte ihre Stellungnahme so, dass es zum Nutzen des Patienten bzw. Betroffenen ist.

LG, Manuela
__________________
Versuche, unbekümmert zu leben wie ein Kind. Für das Kind zählt der Moment - es staunt über jeden.

Geändert von Dendrit (31.07.2008 um 17:51 Uhr)
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