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Alt 22.09.2003, 08:39
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard nach 5 Jahren SB-Ausweis Anhörung

Hallo Berni,
da hast Du einen schlafenden Hund geweckt mit Deinem "Verlängern" im Rathaus (das geht nämlich garnicht).
Ich habe mich vorsichtshalber, als meine Heilungsbewährung abgelaufen war, NICHT gemeldet, sondern, wie das Versorgungsamt mit dem ursprünglichen Bescheid angesagt hatte, auf eine erneute Anhörung durch das Versorgungsamt gewartet. So galten zunächst bis zur Erteilung eines neuen Ausweises fast 1 Jahr lang weiter die Vorteile des alten Ausweises mit GdB 100% und Merkzeichen G.
Ich musste dann lernen, dass meine eigene Darstellung meines "beklagenswerten Zustands" völlig nutzlos waren, mir wurden nach Schema "F" 40% zugestanden, was ja völlig ohne Nutzen ist. Ich legte dagegen Widespruch ein und besuchte 2 Fachärzte, die mich gründlich untersuchten, als ich sie darauf aufmerksam machte, dass ich die Absicht hätte, sie in meinem Widerspruch als behandelnde Ärzte anzugeben. Beide, der Orthopäde wie auch der Lungenfacharzt machten mir Mut, dass der Widerspruch eine höhere Einstufung ergeben würde. Immerhin habe ich jetzt einen GdB von 60% im Ausweis, was in meinem speziellen Fall rentenrechtlich von hohem Nutzen sein dürfte.
Suche Dir also die entsprechenden Fachärzte, die Deine Behinderungen richtig beurteilen können und lege Widerspruch ein. (Weil ich wusste, dass 100% nicht wiederzubekommen sein würden, habe ich die Fristen voll ausgenutzt und so sicher noch ein wenig mehr Zeit mit 100% gewonnen.)
Herzliche Grüße
Heino
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