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Betreuungsverfügung
Hallo,
ich möchte eine Betreuungsverfügung, für den Fall, dass ich plötzlich nicht mer selbst entscheiden kann, beim Amtgericht oder der Notarkammer hinterlegen. Der Notar, den ich aufsuchte, teilte mir mit, dass eine Hinterlegung nur dann möglich wäre, wenn in der Betreuungsverfügung eine Person namentlich genannt wird. Das kann/ will ich aber nicht. Mir geht es darum, dass ein öffentlich bestellter Betreuer nach meinen Angaben/ Wünschen für mich handelt. Kann mir hier jemand weiterhelfen? Besten Dank im voraus. Gruß Geske |
#2
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AW: Betreuungsverfügung
Hey Geske!
Wir haben eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung. Ich bin als bevollmächtigte Person eingesetzt. Ohne geht es nicht. Es geht erst, wenn der Ernstfall eintritt und die genannte Person es dann ablehnt. Dann wird über das Gericht entschieden. Unsere Vorsorgevollmacht liegt bei allen Ämtern vor, so dass anfänglich alles über mich lief. Heute übernimmt meine Schwester fast alles selbst wieder. Die Vollmacht wird jährlich mit Datum und Unterschrift neu besiegelt, ohne Anwalt. Ich hoffe, ich konnte Dir was helfen?! Gruß Christine
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Wirklich trösten kann nur, Wer selbst durch Leid gebeugt wurde. Annegret Kronenberg |
#3
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AW: Betreuungsverfügung
Hallo Christine,
vielen Dank für deine schnelle Antwort. Mein Problem ist aber, dass ich keine Person benennen kann. Was machen Leute, die keine Angehörigen haben, spielt deren Wille im Ernstfalle keine Rolle? Darauf zielte meine Anfrage ab. Gruß Geske |
#4
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AW: Betreuungsverfügung
Das dachte ich mir schon, Geske, aber da bin ich überfragt.
Die Vordrucke sind so gearbeitet, dass man einen Namen nennen muß. Der Anwalt hat Dir das doch bestätigt, oder? Vielleicht kennt sich jemand aus dem Forum besser aus als ich, tut mir leid, dass ich nicht helfen konnte. Christine
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Wirklich trösten kann nur, Wer selbst durch Leid gebeugt wurde. Annegret Kronenberg |
#5
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AW: Betreuungsverfügung
Hallo Geske,
wenn du keine Familie haben solltest bekommst du ja in jedem Fall einen amtlichen Betreuer, diesen kann man aber nicht "aussuchen". Hast du aber Familie, willst aber eben ausschliessen, dass jemand von ihnen (oder er, bzw. sie) zum Betreuer bestellt wird, solltest du das sehr wohl verfügen können, indem du diese Personen ausschliesst! Eigentlich ist/sollte die Betreuungsverfügung mit der Vorsorgevollmacht gekoppelt sein, ist das bei dir nicht möglich? Entschuldige, eine Antwort die du erwartest war das ja jetzt nicht, hilft dir also nix. Trotzdem Gruss - und sicher kommen noch Antworten mit denen du auch was anfangen kannst. mischmisch Hallo Geske, hatte deine letzte Post noch nicht gelesen. Geändert von mischmisch (31.01.2009 um 21:13 Uhr) Grund: Nachtrag |
#6
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AW: Betreuungsverfügung
Hallo Geske,
ich kann verstehen, daß Du Angst hast, wenn Du keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kannst, daß dann ein Fremder, die Falsche trifft. Freunde oder Angehörige, sind auch nicht immer die Richtigen dafür, weil Sie evtl . die Kraft nicht aufbringen loszulassen. Kann also Deinen Wunsch nach einem fremden Betreuung verstehen. Hast Du eine/n guten Arzt/in, der Du vertraust? Schreibe doch eine Patientenverfügung und gebe Sie dort in Deine Akte. Und Bitte darum, diese bei Bedarf weiterzugeben. Denn im Falle des Falles, werden immer Erkundigungen beim Hausarzt eingezogen, über Krankheiten usw., somit würde Deine Verfügung auch an die zuständige Stelle gehen, wenn es nötig wird. Somit sind Deine Wünsche auf jeden Fall vorhanden und dein Arzt kann sogar unterschreiben, daß Du die Entscheidung bei "klarem" Verstand, geäußert hast. Wenn Du öfter schon in einer Klinik warst, kannst Du auch dort eine Kopie in deine Patientenake legen lassen. Auch öffentliche Betreuer haben es so leichter, im Sinne des Betroffenen zu entscheiden, da Sie es schriftlich haben und nicht alleine entscheiden müssen. Auch ich habe meine Patientenverfügung beim Hausarzt und in der Klinik hinterlegt, damit meine Lieben, es ohne Diskussionen vertreten können , es sind meine Entscheidungen und man weiß ja nie was kommt, ob dann gerade einer Entscheidungfähig ist. Hoffe Dir etwas helfen zu können, damit Du erstmal wieder eine Stein wegschieben kannst! VLG Speedy
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NHL MALT-Lymphom Typ E II 2 , ED im Mai 2007 lange partielle Remission 08 (watch & wait) 2 Ballonerweiterungen Magenausgang 08 Ab September 2009 endlich Vollremission - Juhu!! 2011 - neue ganz kleine Herde - Vollremision weg = "watch & wait" reicht noch aus Die berühmte "Schaufel", für mein Mundwerk habe ich, vorsichtshalber, gut versteckt! - das bleibt auch so! |
#7
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AW: Betreuungsverfügung
Hallo Mischmisch,
Hallo Steedy, vielen Dank für Eure Antworten. Ich habe mir gerade das Betreuungsrecht per PDF von der Seite des Justizministeriums heruntergeladen. Danach kann man eine Betreuungsverfügung zumindest bei einem Notar oder Rechtsanwalt hinterlegen. Der von mir befragte Notar hat aber anscheinend keine Lust auf so einen Kleinkram. Die Patientenverfügung habe ich bei der DGHS hinterlegt. Mir geht es im Falle eines unvorhersehbaren Notfalls speziell um die Art der Unterbringung und den Erhalt der Wohnung, na ja und was sonst noch so geregelt werden müsste. Liebe Grüße Geske Der Stein bleibt vorerst, er wird nur ein wenig hin und her geschoben |
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