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#1
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AW: Zuzahlung Taxikosten
Hallo an Alle,
auch ich kämpfe gerade mit meiner Krankenkasse (BKK Gesundheit). Die wollen doch tatsächlich auch zu jeder Fahrt diese Zuzahlung kassieren. Und das bei 33 Bestrahlungen, da muss ich ja in der Fußgängerzone singen gehen... Meinen ersten Widerspruch haben sie abgelehnt, jetzt habe ich gerade einen verfasst, der dann vor den Widerspruchsausschuss geht. Ich finde einfach, wir Krebspatienten sind schon genug gestraft. Es geht um's Prinzip. So. Ich habe mich stundenlang dumm und dusselig gegoogelt und möchte meine Ergebnisse gerne mit Euch teilen, damit ihr nicht die gleiche Arbeit machen müsst. Des weiteren stelle ich meinen Text ein, vielleicht hilft er Euch in dem ein oder anderen Fall weiter. Ich halte Euch auf dem Laufenden, wie das bei mir weiter geht. Viele Grüße Martina ************************************************** * Hier mein Text an meine Krankenkasse mit den Links: Sehr geehrte Frau XXX, ich habe heute Ihr Schreiben vom 17. Februar 2009 erhalten. Hierin geben Sie an, den Sachverhalt geprüft zu haben und teilen mir mit, dass Sie meinem Widerspruch nicht abhelfen können. Ich halte nach wie vor an meinem Widerspruch fest und bitte darum, meinen Widerspruch mitsamt den von mir angeführten Begründungen (inkl. der Artikel, die ich per Link angegeben habe) an den Widerspruchsausschuss weiter zu leiten. Vielen Dank. Die Klinik für Strahlentherapie der Universität Magdeburg schreibt folgendes: "...Die Krankenkassen übernehmen in der Regel die Fahrkosten einer ambulanten Serienbehandlung, d.h. Sie müssen nur bei der ersten und letzten Fahrt eine Zuzahlung leisten..." Hier der Link: http://www.med.uni-magdeburg.de/fme/...ten/fragen.htm Der VdK schreibt: "Fahrten zu ambulanten Behandlungsmaßnahmen... Zuzahlungen Die Höhe der Zuzahlung zu Fahrkosten beträgt 10 Prozent der Kosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro, allerdings nicht mehr als die tatsächlichen Kosten... Die Zuzahlung ist grundsätzlich je Fahrt zu entrichten. Nach Auffassung der Spitzenverbände der Krankenkassen kann es bei Fahrten zu Behandlungen, durch die stationäre Krankenhausbehandlungen vermieden oder verkürzt werden, bei der bisher vom Gesetzgeber offensichtlich gewollten Gleichbehandlung der Versicherten im Hinblick auf die Fahrkostenübernahme - einschließlich der daraus abgeleiteten Begrenzung der Zuzahlung auf die erste und letzte Fahrt - verbleiben. ... In Fällen einer Chemo- oder Strahlentherapie kann allerdings unterstellt werden, dass eine an sich gebotene voll- oder teilstationäre Krankenhausbehandlung durch die ambulante Behandlung vermieden oder verkürzt wird oder diese nicht ausführbar ist." Hier der Link zum kompletten Artikel: http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID...IBq5GfKq8ewJN0 Die DAK äußert sich wie folgt: "... Der Versicherte zahlt eine Eigenbeteiligung von mindestens 5,00 €, höchstens 10,00 € je Fahrt. Bei Serienbehandlungen (onkologische Chemo-Strahlentherapie) nur für die erste Hin- und letzte Rückfahrt der Serie...." Hier die Links zu den kompletten Artikeln: http://www.presse.dak.de/ps.nsf/sbl/...B002D55B8?open http://www.presse.dak.de/ps.nsf/sblA...B002C761E?open Und, wie bereits erwähnt, weiß ich nicht nur von einigen meiner Mitpatientinnen, sondern auch von den Taxifahrern, dass andere Kassen (z. B. Barmer, Techniker, AOK) die Zuzahlung nur für die erste Hinfahrt und die letzte Rückfahrt verlangen. Eine Patientin gab an, dass sie bei ihrer Krankenkasse (in diesem Fall die AOK) darauf hingewiesen hat, dass es sich um eine Krebsbehandlung handelt und dann wurden die Kosten übernommen. Insofern bitte ich darum, meinen Widerspruch an den Widerspruchsausschuss weiter zu leiten, damit dort der Sachverhalt geprüft wird. In der Anlage habe ich die Inhalte meines Mails nochmals als Dokument mit meiner Unterschrift. Mit freundlichen Grüßen ****************************** |
#2
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AW: Zuzahlung Taxikosten
Hallo Martina,
als chronisch Kranke fällst du unter die 1% Klausel. Solltest du die Kosten nicht vorstrecken wollen/können, so kannst du bei der KK einen Antrag stellen auf Befreiung, d. h. sie rechnen dir deine 1% aus, hast du sie noch nicht erreicht bezahlst du die Differenz ein und bekommst einen "Zuzahlungsbefreiungausweis" (weiss nicht wie man das richtig nennt), so dass du dann im laufenden Jahr k e i n e Zuzahlungen mehr leisten musst. Wäre das keine Alternative für dich? Ich selbst habe in meiner Chemo-Strahlezeit alles bezahlt, dann am Jahresanfang alles eingereicht und einen schönen Batzen zurück erhalten. Falls du die Klausel noch nicht haben solltest, bei der KK den Antrag/Vordruck abholen/schicken lassen und vom Hausarzt/Gyn. ausfüllen lassen. Viel Glück und alles Gute Rosita |
#3
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AW: Zuzahlung Taxikosten
Hi,
also bei mir ist es so: Ich zahlte bei der ersten Fahrt 5 eu und werde bei der letzten wahrscheinlich nicht zuzahlen, da ich ja inzwischen befreit bin. Übrigens ab 60% Schwerbehinderung (und mit Krebs geht das ganz schnell) ist man ohnehin befreit, allerdings muss man das der Kr.kasse mitteilen, den Bescheid vorlegen und dann zahlt man auch zu Praxisgebühr und Kr.Aufenthalt oder Rezepten nix mehr. Mein Taximensch sagte mir, dass ich zu den Fahrten nichts zahlen muss, solange ich mit der gleichen Erkrankung unterwegs bin. D.h. ich fahre mit dem Taxi auch zur zwischenzeitlichen Blutbildktr. 'gratis' denn die ist ja nur nötig weil eine Chemo läuft. Es hat sich bewährt, dass ich von Anfang an denselben Taximenschen gewählt habe und der kümmert sich sogar um den ganzen Kr.kassenkram. Der hat mehr Ahnung als ich oder google Liebe Grüsse Beate |
#4
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AW: Zuzahlung Taxikosten
Hallo Beate,
weißt Du ob das bei allen krankenkassen so ist, dass man ab 60% Schwerbehinderung befreit ist? Habe im Dezember meinen Ausweis mit 80% rückwirkend ab September erhalten und habe seit dem einiges an Zuzahlung gehabt. Wäre ja interessant. LG andrea |
#5
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AW: Zuzahlung Taxikosten
Ich bin bei der Techniker Krankenkasse. Sie zahlen ALLE Taxifahrten zum Onkologen, also zur Chemo und zu den Blutuntersuchungen (je nachdem 1-2 mal pro Woche). Zur 1. und letzten Fahrt muss ich dann 5 Euro zuzahlen.
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#6
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AW: Zuzahlung Taxikosten
Hallo zusammen zu eurer Info,
ich habe diese Woche mit meiner KK (Techniker) wegen der 1% Regel für Chroniker gesprochen. Diese Regelung greift erst nach einem Jahr nach der Erkrankung. Da wir ja jetzt diesen tollen Gesundheitsfonds haben, sollten die Kassen doch auch die gleichen Leistungen bringe. Liebe Grüße AngieM |
#7
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AW: Zuzahlung Taxikosten
Zitat:
liebe Grüsse Beate |
#8
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AW: Zuzahlung Taxikosten
Hallo Beate
Wegen der Zuzahlungsbefreiung bin ich so informiert: Es gibt keine generelle Befreiung. Wurde wohl abgeschafft. 1% des Jahreseinkommens ist das mindeste, was chronisch Kranke zu zahlen haben, alle anderen 2%. Auch Behinderte und auf Sozialleistungen angewiesene Menschen sind von einer Zuzahlung nicht befreit. Liebe Grüßle Meg |
#9
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AW: Zuzahlung Taxikosten
Hallo Beate,
ich habe auch pro Fahrt 5 Euro zahlen müssen. Bei 33 Bestrahlungen waren das 330 Euro. Ich bin bei der BKK RWE versichert. Das mit der 1 % Klausel bei den Zuzahlungen für chronisch Kranke stimmt aber da mein Mann und ich gemeinsam veranlagt werden zählt das gesamte Einkommen. Grüße Monika |
#10
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AW: Zuzahlung Taxikosten
Hallo,
ich bin mit 60% auch nicht befreit und die 1% für kronisch Kranke gelten erst,wenn man ein Jahr lang wegen derselben Krankheit,in jedem Quartal in Behandlung war.Zu den Taxifahrten,da kann ich nichts sagen,hatte keine.Habe bei den Bestrahlungen von der KK die Kilometerpauschale wiederbekommen. Gruss Tina |
#11
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AW: Zuzahlung Taxikosten
Zitat:
Wobei ich im Jahr 2007 durch Vorauszahlung zuzahlungsbefreit war. Allerdings erinnere ich mich im Jahr der Ersterkrankung 2005 habe ich erst am Ende des Jahres die Quittungen (für Praxisgeb. KKH usw.) eingereicht und die Fahrtkosten hatte ich vorher extra abgerechnet, da war nie die Rede von 5 € Eigenbetreiligung pro Fahrt. Ich weiß aber nicht ob es einen Unterschied macht, wenn mit Taxi oder eigenem PKW gefahren wird. (bei mir war letzteres der Fall) |
#12
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AW: Zuzahlung Taxikosten
Hi,
ähm, ich vergesse immer, dass ich ja eine arme Kirchenmaus bin und da ich mich erst kurz vor der Diagnose selbständig gemacht hatte, bin ich mit der Krankschreibung direkt ins Hartz IV Loch gefallen. Somit galt für mich die 1%-Regel und die hat man mit diesen Regelsätzen in nullkommanix erreicht. Meg, du hast Recht. Monika, ich hab keinen Mann, der irgendwie mit einberechnet werden könnte. korrigierende Grüsse Beate |
#13
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AW: Zuzahlung Taxikosten
.. wäre das bei mir so gewesen, ich hätte trampen müssen ...
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#14
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AW: Zuzahlung Taxikosten
Hallo an Alle,
Erfolgsmeldung! Ich habe heute Post von meiner Krankenkasse bekommen und ich bekomme sowohl die Kosten für die Chemofahrten ersetzt und muss für die Fahrten zur Strahlentherapie nur für die erste und letzte Fahrt zahlen. Also hat sich meine Mühe mit dem Widerspruch gelohnt. Allerdings betont meine Krankenkasse, dass dies eine Einzelfallentscheidung wäre. Trotzdem sollte Euch das anspornen, es zu versuchen. Viele Grüße Martina |
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