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Alt 01.12.2009, 02:56
Norma Norma ist offline
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Registriert seit: 06.11.2005
Beiträge: 1.157
Standard AW: MD Arbeitsamt gegen Gutachter RV?

Ich muss mich noch einmal melden.

Soeben habe ich im Netz gefunden, WARUM die Nahtlosigkeit nicht greift.

Es handelt sich ja um einen Widerspruch gegen eine Rentenablehnung.
Der Ablehnungsbescheid ist (natürlich) VOR der Arbeitslosmeldung im Briefkasten gewesen.

In einem solchen Fall greift der § 125 nicht mehr.
Die Rentenversicherung hat eine Entscheidung getroffen (Ablehnung)... und das bedeutet das Ende der Nahtlosigkeit.

Wenn jetzt nicht noch ein Wunder geschieht, landet Frau XYZ in Hartz IV.

Wisst ihr, was ich Frau XYZ von ganzem Herzen wünsche?

Dass dem Renten-Widerspruch letztendlich abgeholfen wird (werden muss, denn die Erkrankungen haben sich nachweislich nicht gebessert!) und sie eine dicke fette Rentennachzahlung erhält.
Zurückzahlen braucht sie ja schließlich nur DIE Leistungen, die sie bis dahin erhalten hat.
Und das ist so oder so verdammt wenig...

Tief seufzende Grüße
Norma, die heilfroh ist, dass sie ihre unbefristete Rente nach langem Kampf bewilligt bekommen hat
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