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2 Jahres-Frist für Reha-Beantragung?
Hallo,
bei mir wurde im März 2008 eine Nierenteilresektion wegen klarzelliger Nierenkarzinome durchgeführt, Krankenhausentlassung war Ende März - nach Komplikationen in der Wundheilung war ich dann erst im Juni 2008 für drei Wochen zur AHB. Ich würde jetzt gern noch eine Reha beantragen, gibt es für die Beantragung eine Frist die ich unbedingt einhalten muß, und wenn ja, worauf bezieht sich diese, auf die Krankenhausentlassung nach der OP oder das Ende der AHB? Wenn es eine Frist gibt, kann ich auch erstmal formlos einen Antrag zur Fristwahrung bei der Rentenversicherung stellen und die nötigen Unterlagen nachreichen? Ich hatte bereits vor einiger Zeit mal danach gesucht und irgendwo etwas von 2 Jahren gelesen, kann aber in den Informationsseiten der DRV nichts dazu finden - wäre nett, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte. gruß Andreas |
#2
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AW: 2 Jahres-Frist für Reha-Beantragung?
Ein Anruf und anschliessender Besuch zur Antragsabgabe bei der DRV
hat etwas widersprüchliche Informationen ergeben: Am Telefon sagte man mir, es gibt eine 2-Jahres-Frist, die sich auf den Tag der Krankenhausentlassung bezieht, ich könne zur Fristwahrung erstmal den Antrag abgeben und den ärztlichen Befundbericht nachreichen. Dem entgegen wusste der Sachbearbeiter bei dem ich dann eben den Antrag abgegeben habe von nichts, er war sehr erstaunt und der Meinung, es gäbe keine Frist, war sich dann aber auch nicht zu 100% sicher, weil das nicht sein Spezialgebiet sei. Weiß jemand genaueres, und wenn ja vielleicht auch, wo man die entsprechenden Regelungen nachlesen kann? |
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