![]() |
|
|
|
|
#1
|
||||
|
||||
|
Zu meinem Beitrag gibt es keinen Link, da er aus der Zeitung abgetippt wurde.
Liebe Frau Mod aus dem schönen Gittiland, kannst Du mal bitte Dein Postfach ausmisten .Liebe Grüße Renate |
|
#2
|
|||
|
|||
|
Gilt das nur bei Brustkrebs oder auch bei allen anderen Krebsarten.
Ich habe gelesen, dass die Protonenbehandler mit den gesetzlichen Krankenkassen Verträge abgeschlossen haben. |
|
#3
|
||||
|
||||
|
Holzmichel,
diese Frage kann ich Dir nicht beantworten, da nicht mehr darüber in dem Artikel stand. Wenn Dich das interessiert, kann Dir Deine Krankenkasse bestimmt weiterhelfen. Liebe Grüße Renate |
|
#4
|
|||
|
|||
|
die BKK und die AOK haben verträge mit dem RPTC center - diese kassen müssen also eine protonenbestrahlung bezahlen, wenn sie auch zuerst diese beahndlung verweigern! hier gilt - am ball bleiben und sich nicht abschütteln lassen!!!
diese info ist auch auf der internetseite vom RPTC angegeben. das verträge mit diesen beiden kassen abgeschlossen sind! |
![]() |
| Lesezeichen |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|