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#1
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Hallo.
Rente kannst du natürlich beantragen. Für die Entscheidungsfindung der Deutschen Rentenversicherung ist es allerdings ohne Interesse, dass du 15 Jahre nicht gearbeitet hast, weil du die Kinder versorgt hast. Sie werden immer sogenannte Verweisungstätigkeiten (Produktionsarbeiter, Lagerarbeiter, Bürohelfer o.ä.) für dich parat haben. Die Tatsache, dass du auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht oder nur schwer vermittelbar bist, darf kein Grund sein dir Rente zu gewähren. Kannst dich ja auch mal beim VdK oder einem Rentenberater beraten lassen. liebe Grüße
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Non Hodgin Lymphom St. IV B mit Knochenmarkbeteiligung, 8xR-CHOP, 36 Bestrahlungen, Remission seit 03/2008 |
#2
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Hallo mischmisch,
ich muss Dir rechtgeben. Meine Lebensgefährtin ist an Brustkrebs erkrankt. Die Frage zur Rentenbeantragung bezog sich auch nicht auf mich persönlich, sondern gibt, kurz umrissen, die von mir beschriebene Situation meiner Lebensgefährtin wieder. Die Angehörigen möchten sich auch über die soziale Zukunftsentwicklung des Patienten informieren. Wo kann man das besser, als in diesem Forum. Trotzdem wollte dich nicht durcheinander bringen. Warte also auf deine Infos. Schönen Samstag TCMPET |
#3
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... und warum schreibst Du dann im Namen Deiner Lebensgefährtin in der "Ich" - Form??
![]() Kann es sein, dass sie von Deinen Trennungsabsichten noch gar nichts weiss und Du Dir Gewissheit bzgl. eventueller Unterhaltszahlungen verschaffen willst?? Verwunderte Grüße Regina_Beate
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BK seit 1993 (Rezidive: 1997, 2003, 2004, 2007, 2013) |
#4
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. . . . . und das mit der Rente könnt ihr euch abschminken.
Die schicken deine LG oder Frau? zum Arbeitsamt. Z.B. als Pförtnerin oder in ihrem erlernten Beruf, mit 50, sogar mit 59 geht das noch. Gruß Altmann |
#5
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......warum auch nicht,
wenn sie mit 50 Jahren noch arbeitfähig ist? TCMPET schreibt ja nicht WARUM er, bzw. seine Frau/Partnerin Rente beantragen will. Er/sie will Erfahrungen und sonst nix., Welche Erfahrungen er konkret meint sagt er nicht. Gruss mischmisch |
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