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#1
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AW: Arbeitsamt....
hallöchen, ich arbeite selber am AMS - zwar in Österreich aber vielleicht kann ich dir weiterhelfen.
Nach dem KST bitte umgehend beim AMS melden. Bitte alle Befunde mitnehmen, ebenso die bereits bewilligte REHA. Sprich einfach offen und ehrlich mit Deiner Betreuerin. Wenn du Hilfe brauchst, dann einfach melden bei mir alles Gute LG Gitti
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mein Mann: Adenokarzinom man sieht die Sonne langsam untergehen und erschrickt trotzdem wenn es dunkel ist - Kafka |
#2
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AW: Arbeitsamt....
ich bedank mich erst einmal für deine antwort. hab natürlich alles angegeben bei der vermittlerin ( schwerbehinderung , gutachten der reha klinik usw.) mich hat nur stutzig gemacht das sie gesagt hat das ich im internet für den arbeitsmarkt ganz normal zur verfügung stehe das heist doch für mich ich könnt auch angebote von berufe bekommen die ich garnich ausführen darf und kann oder wie?
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#3
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AW: Arbeitsamt....
Hallo F.S.
bist du noch krankgeschrieben?
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Herzlichst Sabine |
#4
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AW: Arbeitsamt....
Hallo F.S.,
so wie ich das jetzt lese, sind die 78 Wochen Krankengeld vorbei. Es ist wirklich so, wenn du beim AA gemeldet bist, stehst du dem öffentlichen Arbeitsmarkt zur Verfügung. Das ist Bedingung. Aber keine Angst, so schnell geht das nicht, bis dahin bist du längst in Reha. Gruß Altmann |
#5
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AW: Arbeitsamt....
Hallo Altmann,
ich denke, es spielt eine Rolle, ob er noch krankgeschrieben ist oder nicht. Mein LG stand dem Arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügung und musste es auch nicht. Er bekam ersatzweise ALG I nach Aussteuerung durch die KK. Dennoch gebe ich dir Recht: so schnell wird keiner in Arbeit gebracht und meines Erachtens geht die berufliche REHA auch vor einen evt. Job der Agentur.
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Herzlichst Sabine |
#6
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AW: Arbeitsamt....
Hallo F.S.,
ich bin gerade in der gleichen Situation: Mitte Juli wurde der Krankengeldbezug beendet und ich hab mich einige zeit vorher beim Arbeitsamt gemeldet. Hatte dann gleich einen Beratungstermin, ich brauche jetzt keine Krankschreibung mehr, bekomme ALG 1, bis der amtsärztliche Dienst (da hatte ich Mittwoch einen Termin) entschieden hat (mit Hilfe von Berichten meiner Ärzte), ob ich überhaupt wieder arbeiten kann und wenn ja, wieviel Stunden. Die Ärztin sagte, sie würde auf jeden Fall schreiben, das ich nicht innerhalb der nächsten 6 Monate wieder beschwerdefrei wäre (dann hätte ich nämlich keinen Anspruch auf ALG). Da ich in 2 Wochen erstmal zur Reha fahre (hatte ich schon Anfang des Jahres beantragt), soll ich mich danach wieder melden und dann wird weiter entschieden (auch anhand des Reha-Berichtes), ob ich eventuell Erwerbsminderungsrente beantragen soll. Dann würde das Arbeitsamt weiter zahlen, bis die DRV eine Entscheidung getroffen hat (natürlich nur solange, wie der Anspruch auf ALG 1 läuft, in meinem Fall 15 Monate). Ich werde in dieser Zeit nicht vermittelt, das ganze nennt sich Nahtlosigkeitsgeld nach §125. Man muss aber scheinbar bei der Arbeitslosmeldung selbst darauf hinweisen, dass man eigentlich noch krankgeschrieben wäre, vielleicht ist das bei dir nicht so gewesen? Liebe Grüße Petra |
#7
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AW: Arbeitsamt....
Wenn man eine krankheit aufzuweisen hat, dann steht man dem arbeitsmarkt nur eingeschränkt zur verfügung.
hier in österreich machen wir folgendes: Vsp. mit sämtlichen Befunden beim Arbeitsmarktservice, danach erfolgt die Zuweisung zum Amtsarzt zwecks Klärung der tatsächlichen Arbeitsfähigkeit und nach dem Befund des Amstarzt hält sich auch das AMS, d.h. kann auch sein das du dem Arbeitsmarkt nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehst. LG Gitti
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