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Alt 04.01.2011, 17:46
Stachelbeere Stachelbeere ist offline
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Registriert seit: 24.11.2009
Ort: An der schweizer Grenze
Beiträge: 85
Standard AW: Selbsthilfegruppe Zungenkarzinom

Hallo Leute
Danke erst mal für Eure Infos.
Da ich mit meiner Hausärztin sehr gut klar komme schreibt sie mir auch alles so wie ich es brauche! Sie hat mir sogar zwei Atteste gegeben worin eindeutig steht das ich eine REHA benötige. Mein Physiotherapeut hat mir ebenfalls eines gegeben. Nur leider dürfen die Ärzte in der Uniklinik in Freiburg kein solches Atest ausstellen, leider!
Meine krankenversicherung kann ich genauso gut den Hasen zum fressen geben, die werden mir nicht helfen war schon mind. 4 mal dort und immer war ein anderer sachebarbeiter für mich zuständig und jeder hat mir sehr wenig aussichten darauf gegeben das sie da noch was machen können! Ebenso habe ich mich schon bei einem Rechtsanwalt schlau gemacht und der hat mir wenig hoffnung gemacht das ich gewinnen könnte! Da beides mal die Ablehnung mit der begründung kam das keine medizinischen Gründe vorhanden sind wonach ich diese Reha benötige.
Dennen ist doch das scheiß egal ob man mit schmerzen arbeiten geht oder ob man zuhause krank im bett liegt und sich kaum noch rühren kann!
Ich liebe meinen Beruf als Physiotherapeutin und es wäre für mich der untergang wenn ich den nicht mehr ausüben kann aufgrund meiner Beschwerden die von meiner grunderkrankung verursacht werden !

gruß Silke
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  #2  
Alt 05.01.2011, 18:39
Benutzerbild von mywu
mywu mywu ist offline
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Registriert seit: 01.06.2009
Ort: bayerisch Schwaben
Beiträge: 242
Standard AW: Selbsthilfegruppe Zungenkarzinom

Hallo, Stachelbeere.
Entgegen Atlans Erfahrungen liefen meine REHA-Maßnahmen und auch die Rente problemlos. Allerdings habe ich auch die Ärzte auf meiner Seite.
Nach der AHB: Wie viel Stunden wurden dir empfohlen? Arbeitest du mehr? Das ist ein Fehler! Dann meinen nämlich die Damen und Herren der RV, dass du auch mehr kannst. Rede mit deinem Arbeitgeber, dass du nur noch die vorgeschlagenen Stunden arbeitest (u.U. inoffiziell auch mehr). Dann reagiert auch die RV positiv. Solange alles o.k. ist, besteht für die RV kein Handlungsbedarf in Form von Erwerbsminderungsrente.
Ich empfehle, eine Rechtsberatunsgsstelle oder (wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast) eine spezialisierten Anwalt.
Aber erst Mal, wie Boebi schreibt: Widerspruch mit den Unrelagen der Ärzte einlegen!
Gruß, mywu
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