#16
|
|||
|
|||
Vollstreckung bzw Zahlungsaufforderung
Liebe Carina,
wenn du Probleme hast, denk auch daran, einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Sag ihm von vorneherein, dass du die Beratung nicht bezahlen kannst ( kannst du schon am Telefon sagen) und dass du Beratungshilfe in Anspruch nehmen mußt und wie du das anstellst, bzw. ob er das für dich tut. Dafür sind Gelder der Beratungs -und Prozesskostenhilfe da! Solltest du nicht weiterwissen, mail www.kanzlei-sroka.de ( mailanschrift:info@kanzlei-sroka.de) an. Problem darstellen und lieben Gruß von Cara bestellen. Der dortige Anwalt lässt arme , kranke Menschen nicht vor der Tür stehen, auch wenn jeder bitte Verständnis haben muß, dass er Miete und Angestellte bezahlen muß und so natürlich abrechnet. Aber es ist ein MENSCH und sehr betroffen vom Schicksal anderer Menschen (wenn auch überarbeitet, kann immer alles etwas dauern). Wenn du rechtzeitig zum Anwalt gehst, sparst du dir eine Menge Arbeit , Zeit und Kosten. Ganz herzlich gute Wünsche, Cara |
#17
|
|||
|
|||
Vollstreckung bzw Zahlungsaufforderung
Hallo Carina,
von deiner KK hätte eigentlich nie ein Pfändungsbeschluss oder Vollstreckungsauftrag kommen dürfen. Habe selber lange bei einem Sozialversicherungsträger gearbeitet, wenn der "Schulder" (also du) im Leistungsbezug steht (also Krankengeld bezieht), und die Leistungen und den Pfändungsfreigrenzen liegen (was ja der fall ist) genießt der Schuldner "Aufrechnungsschutz" (heißt von deinem Krankengeld kann nicht direkt einbehalten und auf die Forderung angerechnet werden), und ide Forderung wird für einen gewissen Zeitraum ruhend gestellt (es wird erstmal nichts mehr unternommen). Manche Betroffene möchten trotzdem die Forerung kleiner werden lassen und verzichten teilweise auf ihren Aufrechnungsschutz, das heißt es wird monatlich eine sehr geringe Summe (damals imer etwa 20 DM) trotzdem einbehalten. Das dauert zwar lange, lässt die Forderung aber lansam aber sicher schrumpfen. Vielleicht eine Option für dich? Wenn su zusätzlich einen Wohnkostenzuschuss usw. bekommst... Liebe Grüße Urmel |
#18
|
|||
|
|||
Vollstreckung bzw Zahlungsaufforderung
Hallo Urmel,
habe soeben mit dem Beamten gesprochen und ihm das gesagt und auch wieviel ich Leistung von der Krankenkasse beziehe und er sagt, dass man eine Ratenpfändung durchführen könnte oder eine fruchtlose Pfändung. Lieben Gruss Carina |
#19
|
|||
|
|||
Vollstreckung bzw Zahlungsaufforderung
Hallo Carina,
du hast mit dem Vollstreckungsbeamten gesprochen nehme ich an. Gut so! Wichtiger ist noch die Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse bzw. der Forderungseinzugsstelle deiner KK, versuch dich mit denen direkt (geringe Aufrechnung) zu einigen, das hat einige Vorteile. Als erstes würde der Gerichtsvollzieher dann zurückgepfiffen. Raten pfänden (hab ich noch nie gehört?? Was soll das sein??)??? Denke der will dich zu einer Ratenzalung trotz deiner geringen Einkünfte überreden, wäre eine Alternative. Die fruchtlose Pfändung solltest du möglichst vermeiden, die hat als nächtes eine Aufforderung zu rAbgabe einerEidesstattlichen Versicherung über deine Vermögenverhältnisse ("die Hand heben") zur Folge, die sich einigermaßen unangenehm auswirken kann... - Eintrag ins Schuldnerregister des Amtsgerichtes (Achtung: für jeden dens interessiert öffentlicheinsehbar!) - massiver Verschlechterung deiner Kreditwürdigkeit (=0), weiß nicht wann das wieder gelöscht wird Und das wegen 300 Euro.... Also besser mit der KK nochmal einen Einigungsversuch versuchen. Manchmal weiß die Forderungseinzugsstelle garnichts vondeiner persönlichen finanziellen Situation, die Kommunikation der eizelnen stellen miteinander klappt oft nicht, den eigentlich sitzen da meist verständnisvolle Menschen, zumal die Forderung ja nun wirklich nicht die Welt ist. Liebe Grße Urmel |
#20
|
|||
|
|||
Vollstreckung bzw Zahlungsaufforderung
Hallo Urmel,
warte auf einen Rückruf der Krankenkasse, die zuständige Sachbearbeiterin wollte sich den Sachverhalt nochmal anschauen. Parallel dazu hab ich den Vollzugsbescheid auch einem befreundeten Anwalt gefaxt und warte auf seinen Rat. Es geht also vorwärts, auch wenn ich ganz schön nervös bin, denn so etwas ist mir noch nie widerfahren.. Lieben Carinagruss |
#21
|
|||
|
|||
Vollstreckung bzw Zahlungsaufforderung
Hallo carinoca,
bei deinem geringen Einkommen, hättest du doch sicherlich längst Anspruch auf eine Zuzahlungsbefreiung. Sobald du die 1 od. 2% deines Einkommens für Rezepte, Krankenhaustagegeld etc. bezahlt hast, steht dir diese Befreiung zu. Lieben gruß |
#22
|
|||
|
|||
Vollstreckung bzw Zahlungsaufforderung
Hallo,
ich habe die Zuzahlungsbefreiung seit Juli etwa, aber es geht um einen Krankenkassenbeitrag von April 2003. Da war ich noch als Studentin versichert und nun fordert die Krankenkasse einen Beitrag von über 200 Euro ein für den einen Monat. Noch habe ich seitens der Forderungsstelle der Krankenkasse keinen Rückruf seit gestern erhalten, aber ich halte Euch auf dem Laufenden.. Lieben Gruss, Carina |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|