#1
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automatisch erbe?
hallo alle zusammen..
hab da mal eine frage.. bin ich automatisch erbe wenn ich das erbe weder angenommen habe noch ausgeschlagen habe..? lg adda |
#2
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AW: automatisch erbe?
Hallo Adda!
Ein Erbe muß notariell ausgeschlagen werden, bzw. ist dafür bestimmtes Amt zuständig. (Leider hab' ich die genaue Bezeichnung nicht in Erinnerung) Es muß auf jeden Fall eine schriftliche Abwicklung erfolgen, wenn eine Erbschaft ausgeschlagen werden soll! Schöne Grüße struwwelpeter |
#3
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AW: automatisch erbe?
danke fuer die antwort..
aber wird man denn schriftlich in kenntnis gesetzt wenn man erbe geworden ist? lg adda |
#4
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AW: automatisch erbe?
Hallo, ob man benachrichtigt wird, wenn geerbt wird, kann ich dir nicht sagen.
Aber wenn du weißt, das du Erbe bist, hast du sechs Wochen Zeit, um die zu überlegen was du tust., Wenn du das Erbe ausschlagen willst, wegen eventueller Schulden oder ähnliches, dann mußt du das beim Notar machen. Kostet ca. 20 Euro und der Notar gibt das weiter ans Nachlaßgericht. Wichtig ist die 6 Wochenfrist, danach geht gar nichts mehr petra |
#5
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AW: automatisch erbe?
hallo ..
danke fuer die antwort .. lebe im ausland..stimmt es dass die frist dann 6 monate betraegt? lg adda |
#6
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AW: automatisch erbe?
Hallo Adda,
nein, wie oben schon erwähnt, beträgt die übliche Frist 6 Wochen! Die Erbschaftsausschlagung sollte so schnell wie möglich erfolgen, es muß geklärt werden, wer für die Wohnungräumung, für die Erledigungen der anderen Dinge (Banken,Post,Ämter etc) zuständig ist! Erst wenn die Erbschaft geregelt ist, darf man davon Abstand nehmen/ oder sich evtl. auch darum kümmern. Bei einer Ausschlagung darfst Du das nicht tun!!! Dann geht diese Aufgabe in andere Hände (evtl. Staat/Stadt) über. Schöne Grüße |
#7
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AW: automatisch erbe?
Hallo Adda,
meine Kinder wurden vom Amtsgericht benachrichtigt. Die Schwester meines Ex-Mannes ist an Krebs verstorben, und er sowie seine Schwestern hatten wegen zu erwartender Schulden das Erbe ausgeschlagen. Daraufhin hatte das Amtsgericht automatisch die nachfolgenden Erben benachrichtigt. Obwohl wir natürlich schon früher Kenntnis von ihrem Tod hatten, galt die 6 Wochenfrist ab der Benachrichtigung vom Gericht. Da mein Sohn noch nicht volljährig ist, musste ich in seinem Namen das Erbe ablehnen. Da er noch keine eigenen Einkünfte hatte, und meine Tochter noch in der Ausbildung ist, mussten wir anschließend noch eine Bescheinigung wegen geringem bzw. keinem Einkommen ausfüllen, somit mussten die beiden auch keine Gebühren zahlen. Gruß Yosie |
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