#1
|
|||
|
|||
Beihilfe NRW -AHB - Fragen Fragen Fragen
Hallo meine Lieben,
ich stelle mich mal kurz vor bevor ich meine Fragen an euch richte. Ich bin 32 Jahre, Landesbeamtin in NRW und letztes Jahr im August habe ich die Diagnose Brustkrebs erhalten. Nach BET, Chemo bin ich im Moment bei der Bestrahlungsphase angekommen, die ich vermutlich Mitte April abschließen werde. Parallel dazu habe ich mit der AHT angefangen. Für Anfang Mai habe ich die AHB geplant und mich mit meinen Versicherungen (Beihilfe und Debeka) und der Reha-Klinik in Verbindung gesetzt. Von allen Seiten habe ich die Zusage aber auch leider jedemenge Papierkram zurück bekommen. Ich habe den ganzen Vormittag über schon mit den Versicherungen und der Klinik telefoniert, aber zwei Fragen habe ich vergessen zu stellen, die mir gerade ein wenig Kopfweh verursachen. Vielleicht könnt ihr mir helfen (ich wäre sehr dankbar darüber), deshalb schreibe ich sie im Folgenden mal auf. 1. Die Beihilfe möchte von mir bzw. meinem Arzt wissen, warum ich die AHB nicht in NRW sondern in Scheidegg im Allgäu machen möchte. Falls es eine vergleichbare Klinik in NRW gibt, dann würde ich "nur" die Hälfte der Fahrtkosten erstattet kriegen. Ich habe mir die Klinik wegen ihrem guten Ruf ausgesucht und weiß nicht ob es eine vergleichbare Klinik in NRW gibt. Welche Begründung könnte ich/mein Arzt gegenüber der Beihilfe anbringen. 2. Aus Scheidegg habe ich ein Formular erhalten, auf dem ich ankreuzen soll ob ich wahlärztliche oder keine wahlärztliche Behandlung wünsche. Zahlt die Beihilfe die wahlärztliche Behandlung? Ich danke euch schonmal im voraus. LG Lale |
#2
|
||||
|
||||
AW: Beihilfe NRW -AHB - Fragen Fragen Fragen
Hallo Lale,
ich bin Beamtin in Baden-Württemberg und mache die AHB an der Nordsee, auf Sylt, habe alle Zusagen, mir wurde nur wegen der Fahrtkosten gesagt, dass sie nur bis zu 120 € pro Fahrt bezahlen und wenn sie höher sind, muss man selber zuzahlen. Aber sonst wurde das akzeptiert. Ich fliege von Stuttgart aus nach Sylt und da habe ich 189 € für Hin-Und Rückflug, es gibt sogar einen Direktflug, mit der Bahnfahrt nach Stutgart liege ich dann etwas über dem Preis, aber das ist mir egal. Das zahle ich dann drauf. Dafür darf ich an die Nordsee... Scheidegg soll auch sehr gut sein, ein Bekannter von mir war dort. Wünsche dir gute Erholung. Flieder |
#3
|
||||
|
||||
AW: Beihilfe NRW -AHB - Fragen Fragen Fragen
Hallo Lale,
die Beihilfeverordnungen sind für Bund und die jeweiligen Bundesländer recht unterschiedlich. Ich bin Beihilfesachbearbeiterin bei einer Kommune in NRW und wir wenden auch die BVO NW an. Also es ist so: Wenn der Arzt bescheinigt, dass es keine vergleichbare Möglichkeit in NRW gibt, bekommst Du einen Fahrtkostenzuschuß von 100,00 € (bzw. in Höhe der tatsächlichen Kosten, falls diese niedriger sind) ansonsten nur 50,00 €, egal wie hoch die Fahrtkosten tatsächlich sind. Finanziell besser stehst Du Dich auf jeden Fall, wenn Du ankreuzt, dass Du keine wahlärztliche Behandlung wünscht, dann wird zu einem Pauschalbetrag abgerechnet. Von diesem Betrag bekommst Du von der Beihilfe 50 % bzw. 70 % (je nachdem wie hoch Dein Bemessungssatz ist) erstattet. Werden zusätzlich wahlärztliche Behandlungen abgerechnet, kürzt die Beihilfestelle die Pauschale um 30 %. Das große Problem hierbei ist die Debeka. Von dort erhältst Du nicht, wie für andere Leistungen üblich den Anteil von 50 bzw. 30% sondern einen Pauschalbetrag von -glaub ich- 11 € pro Tag für maximal 28 Tage. Ich habe seit Jahren den BE-Tarif abgeschlossen und bekomme dadurch 33,00 € pro Tag. Ich hofffe, Dir weitergeholfen zu haben. Sollten noch weitere Fragen auftauchen, kannst Du mir auch gern eine PN schicken. Liebe Grüße Caitlin
__________________
Alles Liebe Caitlin Geändert von caitlin (13.04.2010 um 09:51 Uhr) |
#4
|
||||
|
||||
AW: Beihilfe NRW -AHB - Fragen Fragen Fragen
Hallo,
ich bekäme von der Debeka nur 6,50 Euro täglich. Vielleicht liegt es am Prozentsatz? Ich bin versichert mit 30/70. Ohne Beihilfeergänzungstarif (BE) muss ich die vollen 30 Prozent abzgl. der 6,50 bezahlen zuzüglich 10 Euro täglich, die alle bis zu 28 Tagen im Jahr zahlen müssen, die einen KH-Aufenthalt oder eine Reha haben. Wahlleistungen für den Chefarzt übernimmt meine Beihilfe nicht (Berlin - vergleichbar mit dem Bund). Gruß Karin |
#5
|
||||
|
||||
AW: Beihilfe NRW -AHB - Fragen Fragen Fragen
Hallo Karin,
ja genau, das muß am Prozentsatz liegen, ich habe nämlich 50/50! Die 10 Euro fallen in NRW nur beim Aufenthalt im Akutkrankenhaus für Chefarztbehandlung an, zuzüglich 15 € für Zweibettzimmer, auch für maximal 28 Tage. Das Beihilfenrecht des Bundes ist noch stärker den Bestimmungen der GKV angepaßt, also noch ungünstiger für den Betroffenen! In NRW wurde allerdings inzwischen auch eine Belastungsgrenze für Selbstbehalte und KDP von 2% der Bruttojahrersdienstbezüge, -versorgung des Beihilfeberechtigten eingeführt. Im Gegensatz zur GKV interessiert hier das Einkommen der Familienangehörigen nicht. Alles Liebe Caitlin
__________________
Alles Liebe Caitlin |
#6
|
|||
|
|||
AW: Beihilfe NRW -AHB - Fragen Fragen Fragen
Hallo meine Lieben,
vielen lieben Dank für die Antworten. Hatte gar nicht mehr damit gerechnet. Liebe Flieder wünsche dir auch gute Erholung und auch eine gute Reise. Liebe Caitlin ich habe dir eine PN geschickt. Vielen lieben Dank nochmal.... Lale |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|