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Pflegestufe beantragen
Bräuchten mal ein paar Tipps in Sachen Pflegestufe. Mein Mitbewohner ist begutachtet worden. Danach kommt er aber noch nicht in Pflegestufe 1. Nach Einschätzung des Pflegedienstes müsste es aber diese Pflegestufe geben. Nun überlegt mein Mitbewohner Widerspruch gegen die Krankenkasse, bzw. gegen die Pflegekasse einzureichen.
Wie stehen die Aussichten? Lohnt der Aufwand oder kann man einfach in einiger Zeit auf eine neue Begutachtung bestehem? Am Tag als der Gutachter da war, hatte er einen seiner besseren Tage. An manch anderem Tag, wäre der Gutachter sicher zu einer anderen Einschätzung gekommen. Vielleicht hat jemand von euch Erfahrung und kann helfen? Leider eilt es auch. Frist läuft morgen ab. |
#2
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AW: Pflegestufe beantragen
Liebe Miss Lisa!
Zitat:
Schreibe denen, dass Du gegen den Bescheid vom........Widerspruch einlegst und die ausführliche Begründung später nachreichst! Dein Brief muss bis morgen abend 24 Uhr bei der Krankenkasse eingegangen sein. Es ist am besten, ihn persönlich abzugeben! Bitte lasse Dir unbedingt einen Beleg hierfür geben, damit Ihr einen Nachweis habt! Für die Begründung des Widerspruchs kannst Du Dir Hilfe beim Pflegedienst holen,welcher Deinen Mitbewohner betreut. Es ist wichtig, dass ein Widerspruch neue Erkenntnisse bringt. Die Pflegekasse gibt dann beim medizinischen Dienst erneut ein Gutachten in Auftrag. Es wird empfohlen, ein sog. Pflegetagebuch zu führen und dort alle Tätigkeiten aufzuführen, welche Du für Deinen Mitbewohner erledigt hast, inclusive einer Zeitangabe. So kann sich der Gutachter einen Überblick verschaffen. Ich hoffe, dass ich Dir mit meinen wenigen Zeilen ein Stück weiterhelfen konnte! Tschüß! Elisabethh. |
#3
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AW: Pflegestufe beantragen
Werde es so tun - formlos Widerspruch und abgeben. Für die Begründung werde ich dann mal den Pflegedienst bemühen.
Zitat:
Als der Gutachter da war, machte er einen sehr klaren Eindruck. Aber es kommt auch häufig vor, dass er sehr desorientiert ist. Weder weiss, welcher Wochentag ist, noch sich Sachen merken kann, die ich ihm erzählt habe. Und dieser Punkt ist der, gegen den Widerspruch eingelegt werden sollte. Werde noch ein zweites Thema eröffnen, da mein Mitbewohner im Moment sehr gebeutelt ist. |
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