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#1
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Hallo zusammen,
nach einem 2. Rückfall bin ich weiterhin krankgeschrieben und bekomme z.Zt. nach Aussteuerung Arbeitslosengeld I; mein Arbeitsverhältnis besteht noch. Da ich aus vergangenen Jahren noch Resturlaub habe, habe ich darüber nachgedacht, mir diesen auszahlen zu lassen; der AG würde dies auch machen. Meine Frage ist nun, ob dies auf das ALG I angerechnet wird? Irgendwie habe ich ja das Gefühl, dass es so sein wird. Weiß hier vielleicht Jemand mehr dazu und gibt es dazu eindeutige Vorschriften/Gesetzestexte? Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen. Vielen Dank schon mal im Voraus VG manonegra |
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#2
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kann wirklich keiner weiterhelfen? Oder ist die Frage zu speziell oder was auch immer?
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#3
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Soviel ich weiss ruht dein ALG I für die Dauer der Urlaubs-
abgeltung. Dein Anspruch auf ALG verschiebt sich durch die Abgeltung dann nach hinten. LG Monika |
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